Luxemburg
„Das große Experiment“: Parlament beschließt neue Lockerungen – und eine Testpflicht
Damit die neuen Covid-Bestimmungen am Sonntag in Kraft treten konnten, trafen sich die Abgeordneten ausnahmsweise am Samstagmorgen (12.6.) zu einer Plenarsitzung, um das entsprechende geänderte Gesetz anzunehmen. Eingeflossen sind in den neuen Text auch wesentliche Punkte eines Gesetzesvorschlags des CSV-Abgeordneten Michel Wolter zum besseren Schutz von vulnerablen Personen. Anders als in der Vergangenheit wurde das neue Gesetz auch mit den Stimmen der CSV angenommen.
Foto: Editpress/Alain Rischard
Trotz allgemeiner Zustimmung zum neuen Gesetz herrschte am Samstag im Cercle Cité keinesfalls eitel Sonnenschein. Der CSV-Abgeordnete Michel Wolter hielt weiterhin an seiner Kritik gegenüber der Regierung und insbesondere Familienministerin Corinne Cahen (DP) fest: Mangelhafter Schutz der Menschen in Senioreneinrichtungen sei der schwerwiegendste Fehler der Covid-Politik der Regierung gewesen. Die Opposition hatte am 1. April nach einer turbulenten Debatte geschlossen die Demission von Cahen gefordert. Seine Partei sei zufrieden, dass die CSV-Vorschläge weitgehend übernommen wurden, wenn auch zu spät, sagte Wolter am Samstag. Dem neuen Gesetz zufolge müssen sich ungeimpfte Mitarbeiter von Senioreneinrichtungen dreimal die Woche auf das Coronavirus testen lassen. Auch externe Dienstleister und Besucher ab dem Alter von sechs Jahren müssen vor Betreten eines Krankenhauses oder einer Pflege- oder Senioreneinrichtung einen Schnelltest durchführen.