Covid-Gesetz
Chamber stimmt für Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis zum 2. April
Die Chamber hat am Freitagnachmittag das neue Covid-Gesetz mit dem „Ja“-Votum der Regierungsparteien gestimmt. Das Gesetz, basierend auf dem Gesetzesprojekt 7784, gilt bis zum 2. April. Damit werden die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen um weitere drei Wochen verlängert. Der Maskenpflicht ab dem Zyklus 2 und dem Fernunterricht „en alternance“ werden zudem eine rechtliche Basis gegeben.
Die geltenden Maßnahmen werden um drei weitere Wochen verlängert Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy
„Stabilität bis leichte Verbesserung“ – so bewertete Mars di Bartolomeo (LSAP) das derzeitige Infektionsgeschehen in Luxemburg. Als „Rapporteur“ stellte er das neue Covid-Gesetz vor, das auf dem Gesetzesprojekt 7784 basiert. Dieses wurde mit 31 Ja- und 29 Nein-Stimmen beschlossen. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Der zweifache Zweck, der mit der Beschließung des neuen Gesetzes verfolgt wird, sind die Verlängerung der derzeitig gültigen Corona-Maßnahmen sowie die Integrierung zweier Bildungsbereich-relevanter Maßnahmen in den Gesetzestext. Sie betreffen die Maskenpflicht ab dem Zyklus 2 sowie den Fernunterricht „en alternance“. Die genannten Regelungen gelten auch für Privatschulen.