Bildungsminister Meisch
Bei Quarantäne wegen Kontakt mit Infiziertem – Schüler bekommen für „Premièresexamen“ Ausnahmeregelung
Die Sonderreglung gilt allerdings nicht für Abiturienten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden Symbolfoto: dpa/Felix Kästle
Schüler, die in Quarantäne sind, weil sie Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatten, sollen durch eine Sonderregelung trotzdem ihr „Premièresexamen“ schreiben können. Das hat Luxemburgs Bildungsminister Claude Meisch auf eine parlamentarische Frage der CSV-Abgeordneten Martine Hansen geantwortet. Schüler, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und deshalb in Isolation sind, erfüllten dagegen die Kriterien zum Nachholen ihrer Prüfung.