Bildungsminister Meisch

Bei Quarantäne wegen Kontakt mit Infiziertem – Schüler bekommen für „Premièresexamen“ Ausnahmeregelung

Die Sonderreglung gilt allerdings nicht für Abiturienten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden

Die Sonderreglung gilt allerdings nicht für Abiturienten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden Symbolfoto: dpa/Felix Kästle

Schüler, die in Quarantäne sind, weil sie Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatten, sollen durch eine Sonderregelung trotzdem ihr „Premièresexamen“ schreiben können. Das hat Luxemburgs Bildungsminister Claude Meisch auf eine parlamentarische Frage der CSV-Abgeordneten Martine Hansen geantwortet. Schüler, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und deshalb in Isolation sind, erfüllten dagegen die Kriterien zum Nachholen ihrer Prüfung.

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