Justizserie
Asyl, Baurecht, KI: Der Verwaltungsgerichtshof steht vor neuen Herausforderungen
Von Baufragen und Fiskalangelegenheiten bis hin zu Asylprozeduren – die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein zentrales Element der hiesigen Justiz, der Europäische Migrations- und Asylpakt eine neue Herausforderung. Ein Gespräch mit dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs, Francis Delaporte.
Francis Delaporte, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Foto: Editpress/Georges Noesen
Die Gerechtigkeit ist das Fundament der Demokratie, heißt es, und die Justiz ein Grundpfeiler. Bisweilen ist sie ein kafkaeskes Labyrinth, wie es etwa die Korridore im Pariser Justizpalast darstellen. Dagegen ist der luxemburgische nach den Worten von Gaston Vogel „groß, null, aufgeblasen und eiskalt“, wie der berühmte, vor knapp zwei Jahren verstorbene Anwalt in seinem Buch „Dans la tourmente judiciaire“ schrieb. Derweil muss man für den Besuch des Verwaltungsgerichtshofs in den Untergrund. Der Fahrstuhl führt nicht zum Schafott, sondern in die Etage „minus drei“ zur „Cour administrative“ – noch tiefer, zwei Stockwerke darunter, liegt das „Tribunal administratif“.
Uns empfängt Francis Delaporte, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs. Er erklärt den Unterschied zwischen den beiden zuletzt genannten, auf dem Kirchberg beheimateten Justizinstitutionen, die beide dieses Jahr ihren 30. Geburtstag feiern. „Oft werden die beiden miteinander verwechselt“, weiß Delaporte. „Die meisten Leute machen keinen Unterschied, dabei ist das Tribunal die erste Instanz, der Gerichtshof (Cour) ist übergeordnet und die letzte Instanz.“ Anfangs seien es fünf Richter am Hof gewesen, sagt er, heute sieben. „Als Appellationsgericht können wir sowohl die Fakten als auch die Rechtsfragen betrachten. Der einzelne Bürger versteht das nicht immer. Er kann nicht allein zu uns kommen. Man braucht laut Gesetz einen Rechtsanwalt. Nur wenn es um Wahlen geht, kann der Wähler selbst kommen.“