Editorial
Wissen ist Geld: Warum man seine Verbraucherrechte kennen sollte
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Dieses Jahr „feiert“ die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ihren 20. Geburtstag. Passagiere sind seitdem den Reiseunternehmen nicht mehr schutzlos ausgeliefert. Ein Beispiel: Mindestens einer der Flüge von Porto nach Luxemburg verspätete sich diesen Montag um fast sechs Stunden. Laut der Verordnung haben Fluggäste je nach Dauer der Verspätung einen Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung sowie auf Betreuungsleistungen wie zum Beispiel Snacks und Getränke.