Editorial
Wieso verpasste Dopingtests keine Kavaliersdelikte sind
Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Zwei Strafen innerhalb weniger Wochen musste die luxemburgische Anti-Doping-Agentur (ALAD) in diesem Monat bekannt geben. Dabei wurden die Sperren von Triathlet Bob Haller und Springreiterin Charlotte Bettendorf nicht aufgrund von positiven Dopingproben ausgesprochen, sondern weil beide drei Dopingtests innerhalb eines Jahres verpasst haben. Spitzensportlerinnen und -sportler müssen nämlich über das gesamte Jahr ihren Aufenthaltsort mitteilen, damit Verbände und Anti-Doping-Agenturen unangemeldete Kontrollen durchführen können. Verpasst ein Sportler drei Tests innerhalb von einem Jahr, wird er mit einer Sperre belegt.