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Über Verfassung und Abtreibung

Über Verfassung und Abtreibung

Wenn Frauen jenseits aller Indikation abtreiben möchten, darf man annehmen, dass sie die ihnen zuteil gewordene Empfängnis irgendwie als befleckt empfinden und der Frucht ihres Leibes loswerden möchten. Wenn ihnen die gesetzliche Freiheit hierzu jetzt nicht mehr genügt und sie fordern, sozusagen verfassungsrechtlich abtreiben zu dürfen, gibt es juristische Probleme und sonstiges Ärgernis. 

Wäre es also um des öffentlichen Friedens willen nicht besser, sie würden sich statt des Rechts auf Abtreibung ein Recht auf unbefleckte Empfängnis in unserer Verfassung wünschen? Nicht nur, dass das peinliche Wort „Abtreibung“ in einem Text, der sinngemäß das Recht auf Leben gewährt, vermieden wird; sondern es müssten auch unerwünschte Begatter vor dem Verfassungsgericht erscheinen, und, last not least, hätte man der katholischen Kirche Luxemburgs gegenüber Entgegenkommen gezeigt, auch wenn diese mit Rücksicht auf die Gottesmutter Bedenken ins Feld führen könnte.

Maria hilf, sonst treiben wir ab!

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