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Ein historisches Signal für die Selbstbestimmung

Feiern nach der Abtreibungsdebatte vor der Abgeordnetenkammer

Feiern nach der Abtreibungsdebatte vor der Abgeordnetenkammer Foto: Editpress/Julien Garroy

Mit 48 Ja-Stimmen, den Gegenstimmen der fünf ADR-Abgeordneten sowie von Gérard Schockmel (DP) und den Enthaltungen von Paul Galles und Jeff Boonen (beide CSV) fiel das Abstimmungsergebnis eindeutig aus. Mit diesem klaren Votum hat die Chamber in erster Lesung den Beschluss gefasst, das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch (IVG) in der Verfassung zu verankern. Ein Schritt von historischer Tragweite! Vor dem Parlament brandete Applaus auf, auf einem Plakat war „My Body, My Choice“ zu lesen. Die Botschaft ist eindeutig. Dieses Signal gilt auch für die Frauen früherer Generationen, die im Verborgenen litten, aus Angst handelten und gesundheitliche Risiken bis hin zum Tod in Kauf nahmen. Weder Staat noch Kirche, weder Ideologie noch politische Strömungen dürfen über ihren Körper bestimmen. Selbstbestimmung ist kein Zugeständnis, sondern ein Grundrecht. Dass dies noch betont werden muss, ist ernüchternd – und gerade deshalb notwendig. Nach der Festschreibung der Trennung von Religion und Staat wird damit eine weitere unmissverständliche Linie gezogen. Die Selbstbestimmung der Frau über ihren eigenen Körper ist nicht verhandelbar.

Den Anstoß gab Marc Baum von der kleinsten Oppositionspartei „déi Lénk“, angelehnt an das französische Modell. Im parlamentarischen Ringen wurde aus einem „Recht“ eine „garantierte Freiheit“, um eine breite Mehrheit von CSV und DP zu sichern. Über Begriffe lässt sich streiten, entscheidend ist jedoch, dass die Selbstbestimmung der Frau Verfassungsrang erhält. Zwar ist der IVG in Luxemburg seit Jahren gesetzlich geregelt, weshalb sich im Alltag wenig ändert – und doch ändert sich alles. Denn was in der Verfassung steht, entzieht sich der Tagespolitik. Einschränkungen wären nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit möglich. Dies ist kein juristisches Detail, sondern ein Schutzwall, ein Bollwerk gegen jene Kräfte, die Frauenrechte relativieren, aushöhlen oder zurückdrehen wollen.

Der internationale Kontext verleiht dieser Entscheidung zusätzliches Gewicht. Im Jahr 2022 kippte der Oberste Gerichtshof der USA das Urteil „Roe gegen Wade“, wodurch Millionen Frauen den bundesweiten Schutz ihres Rechts auf Schwangerschaftsabbruch verloren. In mehreren Bundesstaaten folgten daraufhin drastische Verschärfungen. Auch in Polen gilt seit 2021 eines der restriktivsten Abtreibungsrechte Europas: Selbst bei schweren Fehlbildungen sind Ausnahmen kaum vorgesehen. Weltweit geraten Errungenschaften der Frauenbewegung unter Druck. Vor diesem Hintergrund handelt Luxemburg nicht nur entschlossen, sondern auch vorausschauend. Anstatt abzuwarten, bis Rechte beschnitten werden, stärkt es diese präventiv. Die Verankerung der Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung ist mehr als eine juristische Präzisierung. Sie ist ein historisches Signal: dass der Staat sich aus der persönlichen Selbstbestimmung von Frauen herauszuhalten hat.

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