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Das Fehlen von Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur ein Problem der Dritten Welt

In den frühen 2000er-Jahren herrschte unter den akademischen Juristen ein nahezu einhelliger Konsens darüber, dass das Fehlen von Rechtsstaatlichkeit ein reines „Dritte-Welt-Problem“ sei – also eines, das die fortgeschrittenen Volkswirtschaften des globalen Nordens gelöst hätten. Doch nur etwas mehr als ein Jahrzehnt später wählten die Vereinigten Staaten einen Mann zum Präsidenten, der später einen Aufstand im US-Kapitol anzettelte, sich verschwor, um eine verlorene Wahl zu kippen, nach seinem Ausscheiden aus dem Weißen Haus geheime Dokumente entwendete und schließlich die „Abschaffung“ der US-Verfassung forderte.

Das Fehlen von Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur ein Problem der Dritten Welt

Foto: AFP

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