Kommentar

Bewusstsein zu Bürgerrechten

Der Zugang zu öffentlichen Datenbanken wird gesetzlich geregelt 

Der Zugang zu öffentlichen Datenbanken wird gesetzlich geregelt  Foto: Editpress

Die Aufregung im und außerhalb des Parlaments um das Polizeiregister, um die Datenbank der Justiz und weitere Sammlungen von Informationen über die Bürger hat sich in den letzten Monaten gelegt. Dies liegt wohl zum einen daran, dass es inzwischen ein mehr oder weniger kollektives mea culpa im Parlament gab. Das Thema Datenschutz war einfach nicht intensiv genug von der Politik verfolgt worden, eine kritische Betrachtung dessen, was von Polizei und Justiz gesammelt und mit großer Nonchalance genutzt wurde, gab es nur ungenügend. Die Tatsache, dass Luxemburg maßgeblich an der europäischen Richtlinie zum Datenschutz mitgewirkt hatte, reichte zudem wohl den meisten Politikern als Versicherung dafür, dass im Land datenschutzmäßig alles in bester Ordnung sei.

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