Kommentar

Behörden stoßen bei Verfolgung sexueller Straftaten im Netz an ihre Grenzen

Inhaftierte Straftäter können in Luxemburg nicht zur Therapie gezwungen werden. Nur bei Strafen auf Bewährung erhalten Täter die Auflage, sich professionelle Hilfe zu holen. 

Inhaftierte Straftäter können in Luxemburg nicht zur Therapie gezwungen werden. Nur bei Strafen auf Bewährung erhalten Täter die Auflage, sich professionelle Hilfe zu holen.  Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Der sexuelle Missbrauch von Kindern gehört zu den abscheulichsten Verbrechen, derer sich Menschen schuldig machen können. Sollten Nutzer im Alltag im Internet auf illegale Inhalte stoßen, helfen Initiativen wie Stopline von Bee Secure. Doch reicht das nicht aus.

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