Kommentar

„Avortement“: „déi Lénk“ schreibt Geschichte

Die Luxemburger Verfassung wird bald um die Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch erweitert. Endlich!

Abgeordneter Marc Baum (déi Lénk) präsentiert Vorschlag zur Verfassungserweiterung für Schwangerschaftsabbruch im Parlament

Brachte den Vorschlag zur Verfassungserweiterung um die Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch im Parlament ein: der Abgeordnete Marc Baum („déi Lénk“) Foto: Editpress/Julien Garroy

Luxemburg gilt bald als zweites Land weltweit – Frankreich war dem Großherzogtum einen Schritt voraus –, in dem die Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verankert ist. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Dienstag dafür. Nicht einmal die CSV stellte sich quer. Unvorstellbar in früheren Zeiten. Damit sichert die aktuelle Regierung die Betroffenen ab und sendet eine Botschaft der Solidarität – eine rare Geste in dieser Legislaturperiode. Weltweit geraten die Rechte von Frauen und marginalisierten Personen zunehmend in akute Gefahr. Luxemburg hält dagegen. Das gibt Hoffnung. Genauso wie die Tatsache, dass der Vorschlag 2024 von „déi Lénk“ eingereicht wurde – der kleinsten Oppositionspartei. Das zeigt: Demokratie kann funktionieren. Besonderer Applaus gebührt dem zuständigen Abgeordneten Marc Baum, der sich den Debatten in den öffentlichen Kommissionssitzungen mit Fachwissen und Geduld stellte. Standing Ovations gehen heute aber nicht nur an die Politik, sondern auch an die feministische Zivilgesellschaft. Sie setzt sich seit Jahrzehnten unermüdlich für Frauenrechte ein und zieht dafür am 8. März bei der „Marche féministe“ durch Luxemburgs Straßen. Ausnahmsweise gibt es dort dieses Jahr nun einen bedeutenden Etappensieg zu feiern.

1 Kommentare
Emil Müller 06.03.202614:26 Uhr

Diese Scheindebatte ist an mir Vorbei gegangen, ich verstehe immer noch nicht was nun der Vorteil ist, den Schwangerschaftsabbruch in die Konstitution zu schreiben oder per Gesetz zu regeln, in der Praxis ändert sich eh nichts.

Guy Mathey antwortete am 06.03.202618:51 Uhr

An den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen bzgl Schwangerschaftsabbruch ändert sich in der Tat nichts. Dass das Recht / die Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verankert wird dient der stärkeren Absicherung dieses wichtigen Rechts /dieser Freiheit. Eine Verfassungsänderung ist nämlich nicht so leicht zu bewerkstelligen als eine Gesetzesänderung.
Details sind nicht Gegenstand des Verfassungseintrags, diese werden auch weiterhin durch das bestehende Gesetz geregelt.

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