Nach Gerichtsurteil
Zwischen Schuld und „chasse à l’homme“: Henri Reding bezieht erstmals öffentlich Stellung
Der Urteilsspruch gegen Henri Reding wiegt schwer. Der mittlerweile pensionierte und verurteilte Gemeindebeamte aus Düdelingen erkennt, dass er Fehler gemacht hat. Die anschließende „mediale Hetzjagd“ findet er jedoch nicht gerechtfertigt. Ein Gespräch.
„Concussion“, „trafic d’influence“ und die Manipulation eines informatischen Systems lauteten die Vorwürfe gegen Henri Reding Grafik: Tageblatt/Kim Kieffer
Das Tageblatt trifft Henri Reding bereits Ende Juni in den Räumlichkeiten seines Anwaltes im Bahnhofsviertel von Luxemburg-Stadt. Bis zum Gericht auf der anderen Seite der alten Brücke sind es nur wenige Minuten zu Fuß. Dort wurde Henri Reding am 20. Januar 2025 verurteilt. „Concussion“, „trafic d’influence“ und die Manipulation eines informatischen Systems lauteten die Vorwürfe. Entgegen der Empfehlung seines Anwaltes hat Henri Reding einem „jugement par accord“ zugestimmt. 65.000 Euro Schadensersatz muss Reding zahlen und eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten auf Bewährung absitzen. Lange Zeit meidet Reding die Öffentlichkeit, den Kontakt mit der Presse. Nach mehreren Artikeln, in denen er sich ungerechtfertigt scharf angegriffen sieht, entscheidet er sich dann doch, mit der Presse zu reden. Seine Perspektive komme zu kurz.