Letzte Runde im Zebrastreifen-Streit

„Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ bittet im Kampf für Transparenz um Unterstützung

Seit drei Jahren fragt sich das „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“, was Luxemburg-Stadt zu verstecken hat. Denn die Gemeinde will eine Studie zur Sicherheit bei Zebrastreifen nicht herausgeben. Im April steht die letzte Runde im Gericht an.

Fußgängerüberwege haben eine Diskussion über Transparenz in Luxemburg-Stadt ausgelöst

Fußgängerüberwege haben eine Diskussion über Transparenz in Luxemburg-Stadt ausgelöst Foto: Editpress/Julien Garroy

Was gibt es zu verstecken? Diese Frage stellt sich das „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) seit drei Jahren. ZUG fordert von der Stadt Luxemburg, eine Studie zur Sicherheit an Zebrastreifen in der Stadt zu veröffentlichen. Am 13. November hatte das Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt: Die Stadt Luxemburg muss die Dokumente veröffentlichen. Doch so einfach will die Gemeinde die Dokumente nicht preisgeben. Die Stadt Luxemburg hat Berufung eingelegt – und das ZUG braucht Unterstützung, wie aus einer Pressemitteilung am Montag hervorgeht.

„Die Berufung stellt die letzte juristische Runde unseres Kampfes dar“, schreibt das ZUG. Die Gemeinde versuche, das Transparenzgesetz zu untergraben, das den Bürgern den Zugang zu öffentlichen Informationen garantiere. Das ZUG zeige sich deswegen bereit, „nicht nur die Sicherheit unserer Straßen, sondern auch das Grundrecht auf Informationsfreiheit zu verteidigen“.

Das ZUG ruft nun zum Handeln auf. Der Gerichtstermin finde am 24. April 2025 statt – und dann sollen weitere Einzelheiten zur Strategie besprochen werden. Außerdem könne der Einsatz vom ZUG mit einer Spende unterstützt werden – denn die Rechtskosten für die nächste Runde müssten gedeckt werden.

Eine Analyse vom ZUG hatte 2021 ergeben, dass 475 Zebrastreifen in der Hauptstadt – zu dem Zeitpunkt also 27 Prozent – nicht konform zur Straßenverkehrsordnung seien. Der „Service Circulation“ der Gemeinde hatte daraufhin eine eigene Studie durchgeführt. Das Ergebnis aus Sicht der Kommune: Nur 32 der beanstandeten Übergänge müssten tatsächlich kontrolliert werden. Später wurde diese Zahl auf 37 revidiert. Das ZUG hat sich anschließend auf den Zugang von Informationen berufen und gefordert, dass die Studie der Gemeinde im Sinne der Transparenz veröffentlicht wird. (Red.)

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