Grenzgänger
Worum es im Brief des CCSS zur Festlegung der Rechtsvorschriften geht
Das „Centre commun de la sécurité sociale“ führt derzeit eine Analyse der Situation von Arbeitnehmern durch, die in mehreren Ländern arbeiten – in Luxemburg vor allem Grenzgänger. Die Frage lautet, wo die Leute sozialversicherungspflichtig sind. Das Tageblatt hat nachgeforscht.
Wo müssen Grenzgänger sich sozial versichern? Ein Schreiben der CCSS hat für Aufregung gesorgt. Symbolfoto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Einige Grenzgänger dürften in den vergangenen Wochen erschrocken sein: Sie haben einen Brief vom „Centre commun de la sécurité sociale“ (CCSS) erhalten – mit dem ominösen Titel „législation applicable en matière de sécurité sociale“. Das Tageblatt hat beim CCSS nachgefragt, was es damit auf sich hat.