Hinter den Müllbergen
Warum Luxemburgs Umweltgesetze nicht greifen
Das Einwegverbot sollte eigentlich Anfang 2025 greifen, doch die Regierung setzt es nicht um. Der Umweltschutz steht wirtschaftlichen Interessen gegenüber. Luxemburgs Abfallpolitik zwischen Anspruch und Realität.
Einwegbehälter landen auf Müllhaufen oder in der Umwelt Grafik: Editpress/Kim Kieffer
Es klingelt an der Tür und der Lieferant hält einem die heiß duftende Bestellung vor die Nase: Die Pizza dampft noch im Karton und die Pasta glüht in der Aluschale. Das Problem ist nur: Die Verpackungen sind nicht zulässig. Die Reform des Abfallgesetzes von 2022 sah nämlich vor, bis Anfang 2025 alle Einwegverpackungen aus dem Gastronomiebereich zu verbannen. Behälter, Schalen, Teller und Besteck, die im Rahmen von Liefer- oder Mitnahmediensten verwendet werden, müssen seit diesem Jahr wiederverwendbar sein. Zudem sind die Unternehmen verpflichtet, Mehrwegverpackungen zurückzunehmen.
Doch da steht er nun, der Pizzabote, und hält einem diese Verpackungen hin. Oder sind sie doch erlaubt?
Im Dezember 2024 machte die Regierung Frieden-Bettel Zugeständnisse an die Horesca und beschloss im Regierungsrat einen Aufschub des Einwegverbots. Im Januar 2025 reichte Umweltminister Serge Wilmes (CSV) daraufhin einen Gesetzentwurf ein, der die Verpackungsregeln wieder maßgeblich lockern soll.
Auf Nachfrage des Tageblatt schreibt das Umweltministerium dazu: „Déi gesetzlech Modifikatiounen, déi vum Regierungsrot am Dezember 2024 ugeholl goufen, ginn d’Richtung vir, ewéi déi aktuell gëlteg Dispositiounen sech kéinten entwéckelen. Natierlech nëmme wann d‘Texter da géifen an déier Form an der Chamber gestëmmt ginn. Deemno ass d’Offallgesetz nach a senger bekannter Form en vigueur.“
Ein Gesetz ohne Wirkung
Im Klartext bedeutet das: Seit 2025 dürfen auf öffentlichen Veranstaltungen und Festen eigentlich keine Einwegprodukte wie Pappteller, Strohhalme oder Plastikflaschen verteilt werden. Eigentlich müssen Supermärkte seit 2024 Sammelstellen für Verpackungsmüll bereitstellen. Eigentlich müssen jeder Bürger und jede Bürgerin landesweit Zugang zu jeder Mülldeponie haben. Eigentlich. Es gibt jedoch kaum Anreize von der Regierung, die Einhaltung dieser Vorschriften zu wahren. Stattdessen entschied sie sich dazu, dem Parlament und damit der Legislative eine Gesetzesänderung vorzulegen.
Außerdem liegen dem Tageblatt Informationen vor, dass das Umweltministerium keine Sanktionen verhängt, wenn die Verpackungsregeln nicht eingehalten werden. Auf Nachfrage beim Umweltministerium am 31. Oktober lag nach einer Woche immer noch keine Antwort vor. Paul Galles (CSV), Präsident der Umweltkommission im Parlament, bestätigte jedoch am Freitag im Gespräch mit dem Tageblatt, dass die Abfallreform von 2022 derzeit nicht umgesetzt wird.
Die Müllentsorgung und ihre Grenzen Foto: Editpress/Georges Sold
Der Traum vom Zero-Waste
„Déi gréng“ waren federführend bei der Ausarbeitung der Abfallreform. Der damalige Berichterstatter François Benoy sprach gar von einem Paradigmenwechsel: „Onsen Ëmgang mat de Ressourcë gëtt grondleeënd geännert. Den Offall gëtt eng Ressource, déi net verluer geet, mee erëm benotzt, reparéiert a recycléiert gëtt, fir eng nei Verwendung ze kréien.“ Laut dem damaligen Minister Claude Turmes („déi gréng“) war Luxemburg auf dem Weg von einer Wegwerfgesellschaft hin zu einer Null-Abfall-Gesellschaft. Dies änderte sich mit dem Regierungswechsel im darauffolgenden Jahr. Laut Valorlux-Direktor Claude Turping wurden im Jahr 2024 13.000 Tonnen Müll mit den blauen Säcken eingesammelt. Gleichzeitig gibt die Verbrennungsanlage der SIDOR („Syndicat intercommunal pour la destruction des ordures“) an, 160.000 Tonnen Abfall zu verbrennen, jährlich.
Die Abgeordnete Joëlle Welfring („déi gréng“) stellte 2024 mehrere parlamentarische Fragen zur Umsetzung der Abfallreform, darunter: „Monsieur le Ministre peut-il confirmer que tous les supermarchés avec une surface de vente de plus de 1.500m2 ne sont pas encore conformes à la disposition précitée? Comment Monsieur le Ministre perçoit-il le rôle de l’Ecobox à l’avenir?“ Die Antworten von Umweltminister Serge Wilmes ähneln sich musterhaft: Sie kommen verspätet und zeigen wenig bis gar keine Fortschritte in der Umsetzung der Gesetzgebung auf. Die Supermärkte setzen die Sammelstellen nicht um, das Mehrwegsystem Ecobox wird nicht weiterentwickelt. Dabei sollte die Ecobox laut Paul Galles wieder mehr gefördert werden, zumal mit der geplanten Gesetzesänderung Gastronomen ein Mehrwegsystem anbieten müssen.
Die Abgeordnete von „déi gréng“ und frühere Umweltministerin Joëlle Welfring Foto: Editpress/Julien Garroy
Politische Sackgasse
2025 stellten „déi gréng“ keine einzige Frage mehr zur Umsetzung der Reform. Die ehemalige Umweltministerin Welfring kritisiert gegenüber dem Tageblatt, dass es derzeit an politischem Willen fehle, die Abfallreform umzusetzen. Dabei habe die vorige Regierung noch versucht, die Umsetzung zu begleiten. „Wir führten Gespräche mit den verschiedenen Akteuren und wollten den Bedenken entgegenkommen, beispielsweise mit Pilotprojekten in den Supermärkten und Studien zu Mehrwegsystemen im Take-Away.“ Dabei stand vor allem der Innovationsgedanke im Vordergrund: „Es gab junge Unternehmen, die Mehrwegsysteme aufbauen wollten. Diese haben nun aufgrund der neuen Lage aufgegeben.“
Die Abgeordnete betont, dass die Umsetzbarkeit des Abfallsgesetzes wichtig war. Deshalb habe sie auch mit externen Beratern die Mehrwegsysteme bei Veranstaltungen wie der Schobermesse analysiert. „Manchmal wird es so dargestellt, als wäre einfach etwas entschieden worden, ohne sich Gedanken um die Umsetzbarkeit zu machen, aber so war es nicht.“
Welfring bedauert, dass die Fristen zur Umsetzung verlängert wurden. Auch Galles spricht von „Vorschriften, die mit dem neuen Gesetz auf 2026 verschoben wurden.“ Dabei sind sie es de facto noch nicht. Noch ist die Gesetzgebung von 2022 rechtskräftig. Für die Fristverlängerung ist nicht die Regierung, sondern das Parlament zuständig. Paul Galles entscheidet als Präsident der Umweltkommission mit, wann ein Gesetzesprojekt von den Abgeordneten bearbeitet wird. Bis heute ist dies nicht geschehen.
Paul Galles (CSV) leitet die Umweltkommission im Parlament Foto : Editpress/Julien Garroy
Dies hat laut Galles organisatorische Gründe: Vor den Sommerferien erhob der Staatsrat in seinem Gutachten zum Gesetzesentwurf mehrere formelle Einwände und nach dem Sommer wurden der Haushalt und die Weltklimakonferenz prioritär behandelt. Zusätzlich würde man auf die Anpassungen der Regierung warten. Galles bezweifelt daher, dass das Gesetzesprojekt überhaupt noch dieses Jahr gestimmt werden kann. Auf die Frage, warum der Gesetzesentwurf nicht Anfang des Jahres in der Kommission vorgestellt wurde, erklärt Galles: „Et huet sech bewäert, e Projet eréischt op den Ordre du jour ze huelen, wann den Avis vum Staatsrot do ass.“
Auf die Frage, ob es nicht eigenartig sei, dass allein die Regierung darüber entscheidet, dass ein Gesetz nicht umgesetzt wird, antwortet Galles: „Do läit eng kleng Kromm an der demokratescher Heck.“ Anschließend fügt er hinzu: „De Ministère huet als Exekutiv um Enn awer och méi Anung wéi d’Chamber, fir ze mierken, dass e Gesetz net praktikabel ass.“
Wirtschaftliche Interessen
Theoretisch sind die Gesetze von 2022 in Kraft. In der Praxis werden sie jedoch nicht richtig umgesetzt. Neben politischen Gründen liegt dies vor allem an wirtschaftlichen Interessen: Die fristgerechte Umsetzung der Abfallreform wäre eine Mammutaufgabe für die Gastronomie gewesen. Innerhalb weniger Jahre hätten der Gastronomiebereich und damit auch multinationale Fastfood-Ketten auf günstige Einwegprodukte verzichten müssen. Selbst die Betreiber von Foodtrucks hätten in kostspielige Mehrwegsysteme investieren müssen.
Dabei kämpfte der Gastronomiebereich nach 2022 noch mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und der Energiekrise. Hinzu kommt die Verzerrung des Wettbewerbs: Während Restaurants auf Einwegverpackungen verzichten müssten, können Supermärkte Pizzen und weitere Fertiggerichte wie gewohnt im Karton, Plastik und Aluminium vertreiben. Dafür hätten Sie Sammelstellen für den Verpackungsmüll aufstellen müssen.
Paul Galles zufolge war das Gesetz „gutt gemengt, awer villäicht e bëssen iwwert de Knéi gebrach.“ Der Gesetzesentwurf mit der Nummer 8482 hat Galles zufolge den Anspruch, die Abfallreform umsetzbar zu machen, ohne sie radikal zu schwächen. Der Mehrwegzwang wird zur Mehrwegoption geschrumpft. Dies ist zudem in der EU-Verordnung 2025/40 vorgesehen, die im August 2026 in Kraft treten wird. Der Abgeordnete spricht derweil von einem „Lackmustest an enger kapitalistesch gepräägter Konsumgesellschaft“: „Packe mir et, eise Liewensstil unzepassen?“
Die Tür fällt ins Schloss und der Lieferant rast zum nächsten Kunden. In Zukunft könnte er Mehrwegbehälter im Gepäck haben. Vielleicht.
Die Fragen der Abgeordneten seit Anfang 2025
Seit der Inkraftsetzung der Abfall- und Verpackungsregeln im Januar 2025 gab es im Parlament genau zwei parlamentarische Fragen zur Umsetzung der 2022 geänderten „Loi du 21 mars 2012 relative à la gestion des déchets“: Mars Di Bartolomeo (LSAP) stellte im Juni die Frage, wann eine Evaluierung der Gesetzgebung im Parlament vorgestellt wird und welche Änderungen der Umweltminister vorschlagen würde. Dabei hatte der Minister schon im Januar den Gesetzesentwurf mit der Nummer 8482 eingereicht. Für seine Antwort ließ sich Serge Wilmes drei Monate Zeit. Die Frist liegt bei einem Monat. Anfang Oktober fragte der Abgeordnete Gusty Graas (DP), ob das Gesetz in Bezug auf die Einrichtung von Ressourcenzentren überhaupt umzusetzen sei und ob der Minister der Meinung sei, dass legislative Änderungen nötig wären.