ALVA
Vogelgrippe unter Kontrolle: Luxemburg lockert Vorsichtsmaßnahmen
Die Vogelgrippe gilt in Luxemburg als unter Kontrolle. Nach dem letzten Fall Anfang Dezember hebt die ALVA mehrere Schutzmaßnahmen auf. Es ist jedoch weiter Vorsicht geboten.
Die Vogelgrippe gilt in Luxemburg als unter Kontrolle Symbolfoto: Fabian Sommer/dpa
Die Vogelgrippe ist in Luxemburg unter Kontrolle. Aufgrund dieser positiven Entwicklung lockert die Veterinär- und Lebensmittelbehörde (ALVA) mehrere der verschärften Präventionsmaßnahmen. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau am Dienstag in einer Pressemitteilung mit. Der letzte positive Fall wurde demnach am 5. Dezember festgestellt. Insgesamt registrierte die ALVA 22 infizierte Wildvögeln. Geflügelzuchten waren nicht betroffen.
Mit der Aufhebung der Sperrmaßnahmen dürfen Züchter wieder Ausstellungen, Messen und Märkte für Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel organisieren. Auch darf das Geflügel wieder an die frische Luft und muss nicht mehr im Stall gehalten werden. Aus Sicherheitsgründen rät das Ministerium dennoch weiterhin, die Tiere im Stall zu lassen. Denn die Vogelgrippe ist nach wie vor eine hochansteckende Virusekrankung, die fast alle Vogelarten befallen kann.
Geflügelbauern müssen jedoch weiterhin die Auslaufbereiche der Tiere durch Netze sichern. Die Netze sollen den Kontakt zu Wildvögeln begrenzen und das Risiko einer Einschleppung des Virus möglichst gering halten. Fütterung und Tränkung der Tiere müssen weiterhin im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen. Zudem sind die Biosicherheitsvorschriften strikt einzuhalten.
Kein Risiko für Verbraucher
„Jede ungewöhnliche Mortalität, jedes klinische Anzeichen, das auf Vogelgrippe hindeutet, oder jeder ungewöhnliche Rückgang der Produktionsparameter muss unverzüglich einem Tierarzt gemeldet werden“, schreibt das Ministerium. Beim Import von Geflügel bleibt eine Gesundheitsbescheinigung (TRACES) von einem amtlichen Tierarzt des Herkunftslandes Pflicht. Die Regelung gilt auch für den Kauf auf Märkten.
Verbraucher können Geflügelfleisch und Eier allerdings unbedenklich verzehren, so das Ministerium. (les)