Affäre RTL/Lunghi
Urteil in erster Instanz: Haft auf Bewährung für Gaeng, Geldstrafe für Lunghi
Das Buch „Donc, nous avons menti au public“ brachte das Ehepaar vor Gericht. Jetzt fiel das Urteil: Geldstrafe für Enrico Lunghi, Haft auf Bewährung für Catherine Gaeng.
Catherine Gaeng, Autorin des Buches „Donc, nous avons menti au public“ Foto: Editpress/Didier Sylvestre
Im Prozess um die Veröffentlichung des Buches „Donc, nous avons menti au public“ hat das Gericht am Mittwochmorgen in erster Instanz Urteile gegen den früheren Mudam-Direktor Enrico Lunghi und seine Ehefrau Catherine Gaeng gesprochen. Lunghi wurde zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro verurteilt. Gaeng erhielt zwölf Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 5.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Parteien haben 40 Tage Zeit, Berufung einzulegen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Ausgangspunkt der Affäre war ein Streit um einen RTL-Beitrag aus dem Jahr 2016. Daraus entwickelten sich in den folgenden Jahren mehrere juristische Auseinandersetzungen rund um Enrico Lunghi. Catherine Gaeng befasste sich später auch publizistisch mit dem Fall. Bereits 2018 veröffentlichte sie das Buch „Lynchage médiatique et abus de pouvoir. Chronique de l’affaire ‚Lunghi/RTL/Bettel‘“. Im Mittelpunkt des jetzigen Verfahrens stand jedoch nicht diese erste Veröffentlichung, sondern das 2021 erschienene Buch „Donc, nous avons menti au public“.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Ehepaar vor, in diesem zweiten Buch Inhalte aus nicht-öffentlichen Untersuchungsunterlagen verwendet und damit das Untersuchungsgeheimnis verletzt zu haben. Nach Auffassung der Justiz sollen Angaben aus Ermittlungsakten und Vernehmungsprotokollen in die Veröffentlichung eingeflossen sein. Gegenstand des Prozesses war damit nicht allgemein eine publizistische Aufarbeitung der Affäre, sondern konkret die Frage, ob mit diesem Buch vertrauliche Inhalte aus einer nicht-öffentlichen Untersuchung veröffentlicht wurden.
Neben den strafrechtlichen Sanktionen sprach das Gericht auch mehreren Zivilparteien Entschädigungen zu. Alain Berwick erhielt 1.000 Euro Schadenersatz für den immateriellen Schaden sowie 750 Euro Verfahrensentschädigung. Marc Thoma wurden ebenfalls 1.000 Euro Schadenersatz für den immateriellen Schaden und 750 Euro Verfahrensentschädigung zugesprochen. Darüber hinaus muss das Paar Lunghi/Gaeng auch Anwaltskosten in Höhe von 8.775 Euro übernehmen. Eine weitere Zivilpartei, A.P., erhielt 500 Euro Schadenersatz für den immateriellen Schaden sowie 750 Euro Verfahrensentschädigung.