Deutschland

Trierer Amokfahrt-Prozess: Mutter des getöteten Säuglings muss nicht aussagen

Der Trierer Amokprozess ist auf der Zielgeraden. Ein Großteil der Zeugen ist inzwischen gehört. Und auf eine der durch das Gewaltverbrechen am heftigsten betroffenen Zeuginnen wird verzichtet.

Ein Herz aus Kerzen steht an der Stelle in der Trierer Fußgängerzone, wo am 1. Dezember 2020 eine Studentin von einem Amokfahrer überfahren und dabei getötet wurde 

Ein Herz aus Kerzen steht an der Stelle in der Trierer Fußgängerzone, wo am 1. Dezember 2020 eine Studentin von einem Amokfahrer überfahren und dabei getötet wurde  Foto: dpa/Harald Tittel

Das war wohl die wichtigste Entscheidung am 30. Verhandlungstag im Trierer Amokprozess: Die Mutter des bei dem Gewaltverbrechen in der Trierer Fußgängerzone ums Leben gekommenen Säuglings muss im Prozess gegen den 52-jährigen Tatverdächtigen nicht aussagen. Darauf haben sich alle Prozessbeteiligten am Dienstag verständigt. Die Frau verlor bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 nicht nur ihr erst neuneinhalb Wochen altes Töchterchen, sondern auch ihren 45 Jahre alten Ehemann.

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