Lausdorn-Prozess

Staatsanwaltschaft beantragt Aussetzung des Urteils gegen Polizisten

Im Verfahren um den tödlichen Unfall mit zwei Polizeifahrzeugen im April 2018 in Lausdorn hat die Staatsanwaltschaft am Freitag eine Aufhebung des Urteils gegen den angeklagten Polizisten gefordert. Der angeklagte Fluchtfahrer soll indessen mit einem Fahrverbot von zwei Jahren sowie einer Geldstrafe von 1.000 Euro belangt werden.

Bei dem Unfall auf der N7 ist im April 2018 ein Polizist ums Leben gekommen. Eine weitere Beamtin hat heute noch mit den Folgen ihrer Verletzungen schwer zu kämpfen.

Bei dem Unfall auf der N7 ist im April 2018 ein Polizist ums Leben gekommen. Eine weitere Beamtin hat heute noch mit den Folgen ihrer Verletzungen schwer zu kämpfen. Foto: Police Lëtzebuerg

Zwei Personen müssen sich seit Montag wegen der Ereignisse in der Nacht zum 14. April 2018 in Diekirch vor Gericht verantworten. Bei einem Unfall zwischen zwei Polizeifahrzeugen war damals ein Beamter ums Leben gekommen. Eine weitere Polizistin wurde lebensgefährlich verletzt. Die Kollision war im Rahmen einer Verfolgungsjagd auf der N7 in Höhe von Lausdorn erfolgt, nachdem einer der Polizisten mit seinem Streifenwagen ein Wendemanöver eingeleitet hatte. Dabei wurde das Fahrzeug von einem herannahenden Polizeitransporter erfasst.

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren