Großeinsatz wegen „Swatting“

Polizei rückt wegen angeblichem bewaffneten Angriff in Dreiborn aus

Ein falscher Amok-Alarm hat in Dreiborn einen Großeinsatz ausgelöst. Zwei Jugendliche wurden als Verdächtige identifiziert.

Unité de sécurité Gebäude in Dreiborn, moderne Architektur und Sicherheitszentrum im ländlichen Umfeld

Die „unité de séccurité“ in Dreiborn Foto: Vincent Lescaut/L'essentiel

Die Luxemburger Polizei ist am Mittwochmorgen zu einem Großeinsatz in Dreiborn ausgerückt – doch das Ganze hat sich als falscher Alarm herausgestellt. Die Beamten wurden am Vormittag alarmiert, dass „angeblich ein bewaffneter Angriff in einer Schule in Dreiborn im Gange sei“, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Vor Ort stellten die Polizisten allerdings fest, dass es sich um ein sogenanntes „Swatting“ gehandelt haben soll.

Nach dem Alarm mobilisierte die Polizei ein umfangreiches Einsatzkontingent: „Alle verfügbaren Einheiten wurden zum mutmaßlichen Tatort beordert, um potenziell gefährdete Personen zu schützen und den Ort so schnell wie möglich zu sichern“, schrieb die Staatsanwaltschaft. Als die Beamten feststellten, dass es sich nicht um die Grundschule „Billek“ in Dreiborn handelte, lenkten sie ihre Aufmerksamkeit auf das „Centre socio-éducatif“ in Dreiborn. Aber auch hier stellte sich laut Staatsanwaltschaft heraus, dass es keinen Angriff gab.

„Jugendliche Verdächtige“ in Schrassig interniert

Stattdessen identifizierten die Beamten zwei „jugendliche Verdächtige“, die den Fehlalarm ausgelöst haben sollen. Auf Beschluss des Jugendrichters wurden die Minderjährigen in das Gefängnis in Schrassig eingewiesen, weil die UNISEC voll belegt war. „Ein solcher Fehlalarm, der gemeinhin als ‚Swatting‘ bezeichnet wird, stellt eine äußerst schwerwiegende Straftat dar“, schrieb die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung.

Derartige Handlungen würden laut Justiz unnötigerweise erhebliche Polizei- und Rettungskräfte binden und Ressourcen für echte Notfälle entziehen. Ferner würden die falschen Meldungen große Besorgnis bei Schülern, Lehrkräften, Eltern sowie allen betroffenen Personen auslösen und den Schulbetrieb erheblich stören. „Die Behörden möchten daher betonen, dass solche Handlungen keinesfalls als Scherz angesehen werden.“ (dr)

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