Belval

Parken oder nicht parken, das ist hier die Frage: Eine kleine Auffrischung des „Code de la route“

Vor dem Belval Plaza an der Avenue du Rock ’n’ Roll wird gern „kurz“ geparkt, nur nicht immer dort, wo es erlaubt ist. Eigentlich sei die Lage klar, behauptet der Verkehrsschöffe der Stadt Esch.

Parkverbotsschild auf Bürgersteig, ignoriert von Auto, das dort unerlaubt parkt, Verkehrssicherheit und Regeln

Auf dem Bürgersteig ist Parken verboten, das weiß hier aber nicht jeder Autofahrer Foto: Editpress/Tun Stemper

Belval, einst Industriestandort, ist heute, neben der Rockhal, vor allem für das Einkaufszentrum Belval Plaza bekannt. Wer nur schnell etwas abholen will, stellt das Auto mitunter kurz auf den Bürgersteig vor den Eingang. Praktisch, oder? Nur: Wer dort steht, riskiert einen Strafzettel. Ein Schild, das eindeutig auf ein Parkverbot hinweist, gibt es allerdings nicht.

Doch der Reihe nach: Die avenue du Rock ’n’ Roll verläuft von der avenue du Swing bis zur Rockhal. Mal ist Parken gestattet, mal nicht. Zunächst kommt eine „Zone de livraison“, in der das Abstellen des eigenen Autos werktags ab 14 Uhr erlaubt ist. Direkt dahinter gilt Parkverbot, klar ausgeschildert. Dann wird es unübersichtlicher: Auf reservierte Plätze für die Polizei folgt ein Behindertenparkplatz, Ticketautomat inklusive, eigentlich eine gute Initiative für mehr Barrierefreiheit. Danach wieder eine Lieferzone mit denselben Regeln wie am Anfang der Straße. Dazwischen gilt erneut Parkverbot. Das Problem: Diesmal steht dort kein Schild.

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