Belval
Parken oder nicht parken, das ist hier die Frage: Eine kleine Auffrischung des „Code de la route“
Vor dem Belval Plaza an der Avenue du Rock ’n’ Roll wird gern „kurz“ geparkt, nur nicht immer dort, wo es erlaubt ist. Eigentlich sei die Lage klar, behauptet der Verkehrsschöffe der Stadt Esch.
Auf dem Bürgersteig ist Parken verboten, das weiß hier aber nicht jeder Autofahrer Foto: Editpress/Tun Stemper
Belval, einst Industriestandort, ist heute, neben der Rockhal, vor allem für das Einkaufszentrum Belval Plaza bekannt. Wer nur schnell etwas abholen will, stellt das Auto mitunter kurz auf den Bürgersteig vor den Eingang. Praktisch, oder? Nur: Wer dort steht, riskiert einen Strafzettel. Ein Schild, das eindeutig auf ein Parkverbot hinweist, gibt es allerdings nicht.
Doch der Reihe nach: Die avenue du Rock ’n’ Roll verläuft von der avenue du Swing bis zur Rockhal. Mal ist Parken gestattet, mal nicht. Zunächst kommt eine „Zone de livraison“, in der das Abstellen des eigenen Autos werktags ab 14 Uhr erlaubt ist. Direkt dahinter gilt Parkverbot, klar ausgeschildert. Dann wird es unübersichtlicher: Auf reservierte Plätze für die Polizei folgt ein Behindertenparkplatz, Ticketautomat inklusive, eigentlich eine gute Initiative für mehr Barrierefreiheit. Danach wieder eine Lieferzone mit denselben Regeln wie am Anfang der Straße. Dazwischen gilt erneut Parkverbot. Das Problem: Diesmal steht dort kein Schild.
Das Resultat: Autofahrer verstehen die Welt manchmal nicht. Ein Beispiel: Am vergangenen Freitag entdeckte eine Frau, die zuvor sogar einen Parkschein gelöst hatte, einen Strafzettel an der Windschutzscheibe, wie das Tageblatt vor Ort beobachtete. Formal ist das nachvollziehbar: An dieser Stelle durfte sie ihr Auto nicht abstellen. Trotzdem bleibt die Frage, warum wenige Meter weiter eine vergleichbare Situation klar ausgeschildert ist, während gegenüber dem Hotel Ibis ein entsprechender Hinweis fehlt.
Schild oder nicht – Parken verboten
„In dieser Straße gilt grundsätzlich Parkverbot“, sagt Meris Sehovic („déi gréng“), unter anderem Verkehrsschöffe der Stadt Esch. „Und selbstverständlich ist es verboten, auf dem Bürgersteig zu parken.“ In der Straße stünden in beide Richtungen jeweils drei bis vier entsprechende Verbotsschilder. Daher sei es „relativ klar, dass man dort nicht parken darf“. Die avenue du Rock ’n’ Roll sei zudem ein sensibler Bereich mit viel Durchgangsverkehr – auch zu Fuß, etwa weil Menschen zwischen den beiden Gebäuden des Einkaufszentrums wechseln. Außerdem gebe es immer mehr Einwohner mit Kindern. „Deshalb hat das Auto dort auf dem Bürgersteig nichts verloren, da beharre ich drauf.“
Und wer nun trotzdem „ee gepecht kritt“? Der sollte den Fehler eingestehen und den Frust nicht an den „Agents municipaux“ auslassen. Denn, so Sehovic, sinke der Respekt ihnen gegenüber spürbar: Neben Beleidigungen habe er auch schon von tätlichen Angriffen gehört. „Diese Leute machen nur ihren Job.“ Dazu gehöre eben auch, Fehlverhalten zu sanktionieren. Die Quintessenz: Schild hin oder her, auf dem Gehweg haben Autos nichts verloren. Er heißt ja nicht umsonst Gehweg und nicht Fahrweg.