Betreuungseinrichtungen für Behinderte

Ombudsman will mit erweiterten Kompetenzen gegen Missstände angehen

Seit dem öffentlichen Protest eines Zusammenschlusses von Angehörigen der Bewohner des „Blannenheem“ sind Missstände in Betreuungs- und Pflegeheimen in Luxemburg in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. In einer gemeinsamen Pressekonferenz forderten die konsultative Menschenrechtskommission (CCDH), das Zentrum für Gleichbehandlung (CET) und Ombudsman Claudia Monti deshalb neue Impulse im Behindertenbereich von der Regierung. Die Idee: Die Befugnisse des Ombudsman auszuweiten und somit eine Kontrollinstanz für die zum großen Teil privat geführten Institutionen zu schaffen.

Im Fokus (v.l.): Gilbert Pregno, Fabienne Rossler (beide CCDH), Nathalie Morgenthaler (CET) und Claudia Monti (Ombudsman)

Im Fokus (v.l.): Gilbert Pregno, Fabienne Rossler (beide CCDH), Nathalie Morgenthaler (CET) und Claudia Monti (Ombudsman) Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

In den letzten Wochen und Monaten sei man immer wieder über Missstände in Betreuungseinrichtungen von Behinderten aufmerksam gemacht worden, so Fabienne Rossler. Die Generalsekretärin der Menschenrechtskommission nannte Beispiele: Nichtschließen der Tür der Unterkunft während der Pflege, kollektives Wiegen aller Bewohner, mehr oder weniger subtile Sanktionen und Repressalien bei abweichender Meinung, Ausschluss von Delegiertenwahlen, Ruhigstellung durch Medikamente von Menschen, die sich nicht ausdrücken können, unangekündigtes Betreten der Zimmer oder das prinzipielle Duzen von Menschen mit Behinderungen. Solche Dinge seien nicht nur eine Demütigung für die Betroffenen, sondern ein Verstoß gegen die Konvention der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

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