Ruhestand in Teilzeit
Nur wenige Beamte entscheiden sich für eine Teilzeitrente vor der Pension
Trotz der seit 2015 bestehenden Möglichkeit, im öffentlichen Dienst schrittweise in den Ruhestand zu gehen, greifen nur wenige Beamte auf dieses Modell zurück. Zwischen 2023 und 2025 entschieden sich jeweils nur rund zwei bis drei Dutzend Beschäftigte für die Teilzeitarbeit vor der Pensionierung, während die Mehrheit weiterhin regulär in den Ruhestand tritt.
Die schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit vor der Rente wird von Beamten wenig genutzt Symbolbild: Freepik
Die Nutzung der progressiven Altersrente im öffentlichen Dienst bleibt weiterhin überschaubar. Das geht aus der Antwort von Gesundheits- und Sozialministerin Martine Deprez (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage des LSAP-Abgeordneten Mars Di Bartolomeo hervor. Zwischen 2023 und 2025 haben sich jeweils 24, 18 und 28 Beamte für die schrittweise Reduzierung ihrer Arbeitszeit vor der Pensionierung entschieden. Im Vergleich dazu traten im gleichen Zeitraum 675, 740 und 729 Beschäftigte über andere Rentenformen wie die reguläre Altersrente, die vorgezogene Altersrente oder die Invalidenrente in den Ruhestand.
Für die schrittweise Rente gelten dabei spezifische Voraussetzungen im öffentlichen Dienst: Ein Beamter muss in den drei Jahren vor Beginn des schrittweisen Ruhestands eine Vollzeitbeschäftigung ausgeübt haben und die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente oder einer vorzeitigen Altersrente erfüllen. Der schrittweise Ruhestand ist dabei grundsätzlich auf drei Jahre begrenzt, es sei denn, er wird nach Ablauf dieser Frist verlängert. Während dieser Zeit arbeitet der Beamte in Teilzeit, wie es das Allgemeine Beamtenstatut vorsieht, und kann beantragen, seine Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren, darf dabei aber nicht unter 50 Prozent einer Vollzeitstelle fallen.