Justiz

Nicht alles ist erlaubt: Die Zuständigkeit von Sicherheitsdiensten auf „Schueberfouer“ und „Fête de la musique“

Bei größeren öffentlichen Veranstaltungen sind oft auch private Sicherheitsfirmen im Einsatz. Mit deren Aufgaben und den dafür nötigen Genehmigungen beschäftigt sich diese Woche das Bezirksgericht Luxemburg. Konkret geht es um zwei beliebte Volksfeste.

Nicht jeder Sicherheitsdienst darf alles. Wer das Riesenrad oder andere Spiele auf der „Schueberfouer“ überwachen soll, braucht dafür eine Genehmigung vom Justizministerium.

Nicht jeder Sicherheitsdienst darf alles. Wer das Riesenrad oder andere Spiele auf der „Schueberfouer“ überwachen soll, braucht dafür eine Genehmigung vom Justizministerium. Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Wenn das Personal einer Sicherheitsfirma mehr tut, als die Besucher eines Festes oder eines Konzertes am Eingang zu kontrollieren, dann brauchen sie dazu eine spezielle Genehmigung vom Justizministerium. Das gilt vor allem, wenn es um Personen- oder Objektschutz geht. Also beispielsweise um Bodyguard-Dienste oder Gebäudeüberwachung.

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