Umgang mit Akteneinsicht

Nationalarchiv äußert sich zu Vorwürfen von Historiker Benoît Majerus

Der Luxemburger Historiker Benoît Majerus hat kürzlich das Vorgehen des Nationalarchivs bei der Einsicht von Akten kritisiert. Inzwischen hat sich das Archiv gegenüber dem Tageblatt zu den Vorwürfen geäußert.

Laut dem Archivgesetz dürfen Dokumente, die persönliche Informationen zu einer Person enthalten, nur dann freigegeben werden, wenn die betroffene Person bereits 25 Jahre tot ist

Laut dem Archivgesetz dürfen Dokumente, die persönliche Informationen zu einer Person enthalten, nur dann freigegeben werden, wenn die betroffene Person bereits 25 Jahre tot ist Foto: Editpress-Archiv/François Aussems

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