„Code de travail“
Minderjährige dürfen nicht auf der Schobermesse arbeiten
Minderjährige dürfen nicht auf der „Schueberfouer“ arbeiten. Obwohl das Gesetz keineswegs neu ist, sorgt es immer noch für Aufregung.
Foto: Editpress/Alain Rischard
Für viele ist es ein Sommerhighlight: ein Studi-Job auf der Schobermesse. Minderjährige dürfen jedoch nicht auf der Messe arbeiten. Daran erinnert die „Inspection du travail et des mines“ die Schausteller in einem Schreiben. Nur eingeschriebene Schüler oder Studenten zwischen 18 und 27 Jahren dürfen einen Sommerjob auf der „Schueberfouer“ verrichten. Missachten die Schausteller das Gesetz, drohen ihnen Haftstrafen von acht Tagen bis zu sechs Monaten und/oder eine Geldstrafe von 251 bis 25.000 Euro.