Meilenstein

Luxemburg erhält erstmals Richtwerte für die faire Bezahlung in der bildenden Kunst

2022 nahmen die Tarifverhandlungen der „Association des artistes plasticiens du Luxembourg“ (AAPL) ihren Lauf, jetzt stellt der Verband die Ergebnisse vor. Ab sofort stehen Institutionen und Kunstschaffenden Richtwerte für eine faire Bezahlung zur Verfügung.

Stellten die Tarifempfehlungen der AAPL am Dienstag vor: Co-Präsident Charles Vinz (l.) und seine Vorgängerin Justine Blau (r.)

Stellten die Tarifempfehlungen der AAPL am Dienstag vor: Co-Präsident Charles Vinz (l.) und seine Vorgängerin Justine Blau (r.) Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

„Für die AAPL ist dies ein großer Moment.“ Mit diesen Worten eröffnete Justine Blau, ehemalige Co-Präsidentin der AAPL, die Vorstellung der Tarifempfehlungen am Dienstagmorgen im „Casino – Forum d’art contemporain“ in Luxemburg-Stadt. Ihr Nachfolger Charles Vinz, der die AAPL nun gemeinsam mit Julie Wagener und Marc Soisson präsidiert, resümierte das Dokument und verwies auf Weiterbildungen für den Sektor. Kulturminister Eric Thill (DP), Vertretungen der Luxemburger Kunstinstitutionen sowie Mitglieder der AAPL waren der Einladung des Verbands gefolgt.

Weg bis zur Präsentation

Sie alle wirkten an der Ausarbeitung der Richtwerte mit, wobei das Kulturministerium eine begleitende Rolle einnahm. Thill lobte den Einsatz der AAPL, sprach wie Blau von einem historischen Moment für den Kultursektor. Das Projekt steht sowohl im Einklang mit der Ethik-Charta für kulturelle Einrichtungen (2022), die eine faire Vergütung von Kulturschaffenden vorsieht, als auch mit den Zielen des Kulturentwicklungsplans 2018-2028.

Die Tarifempfehlungen richten sich primär an öffentliche Institutionen, sollen aber auch anderen Strukturen als Verhandlungsbasis dienen. Mit einzelnen Kultureinrichtungen steht ein Treffen noch aus. „Die nächsten Termine sind bereits vereinbart“, sagte Vinz der Presse gegenüber. Das Dokument ist anpassbar, der Dialog soll weitergehen. Es ist ein Austausch, der in den vergangenen vier Jahren alle Beteiligten vor Herausforderungen stellte. Nicht nur wegen des Regierungswechsels 2023. „Wir mussten bei den Gesprächen sowohl die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Mitglieder als auch die der Häuser berücksichtigen“, so Blau.

Die Richtwerte beziehen sich auf die verschiedensten Formen künstlerischer Zusammenarbeit – Ausstellungen, Residenzen, Produktionen und verschiedene Dienstleistungen. Einer der Vorschläge: Für eine Ausstellung von ein bis zwei Künstler*innen in einem „lieu d’art“ oder in einem „contexte artistique de petite envergure“ fallen mindestens 2.000 Euro ohne TVA an. Nicht inbegriffen sind Leistungen wie die Montage beziehungsweise der Abbau (z. B. ≥ 400 Euro HTVA, Tagessatz) oder der administrative Aufwand (≥ 400 Euro HTVA, Tagessatz).

Warum es Richtwerte braucht

„Uns war bewusst, dass sich die Ausarbeitung hinzieht“, offenbart Blau. „Gleichzeitig war uns klar: Wir müssen jetzt handeln.“ Die Professionalisierung des Sektors schreite voran, der Bedarf nach Richtlinien wachse auf allen Seiten. Vielen sei unklar, welche Dienste in Rechnung gestellt werden können. Die Lebensumstände der Künstler*innen seien zudem oft prekär. „Das darf so nicht weitergehen“, betont sie. Über Missstände würden sich die wenigsten offiziell beschweren. Aus Angst, sich Karrierechancen zu verbauen. Die AAPL will wachsam bleiben, was die Umsetzung der Empfehlungen betrifft. In zwei Jahren soll eine erste Bestandsaufnahme erfolgen.

Next step: Bedingungsloses Grundeinkommen?

Ist der nächste Schritt die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen für Kunstschaffende? Vinz beantwortet die Frage mit Beispielen aus dem Ausland: „Die Debatte wird international geführt. In Irland wurde beispielsweise kürzlich [ab 2026, d.R.] ein Grundeinkommen für Kunstschaffende verabschiedet.“ Das Angebot richtet sich an ausgewählte Personen.

Eine Idee, die auch für Luxemburg interessant sein könnte. Vinz unterstrich: „Zwar gibt es in Luxemburg Beihilfen im Rahmen des ‚statut d’artiste‘, aber die sind begrenzt.“ Blau nennt sie dennoch – gemeinsam mit Stipendien und den Tarifempfehlungen – eine wichtige Säule der Kulturförderung. Sie verschließt sich dem Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens nicht. „Es ist eine Form der Anerkennung, für seine Arbeit bezahlt zu werden“, ergänzte sie jedoch.

Blau und Vinz haben keine Angst, dass die Richtwerte zu weniger Aufträgen führen könnten. Das Dokument erlaube den Kulturhäusern, Budgeterhöhungen einzufordern und diese zu erreichen. In ihrer Rede versprach Blau aber auch: „Wir haben Verständnis dafür, dass die Institutionen aus budgetären Gründen Zeit brauchen, um sich anzupassen.“

Weitere Infos: aapl.lu

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