L’histoire du temps présent
Kurioses aus dem Gefängnisbuch: die „Sonderaktion Heß“ und die Verfolgung okkulter Lehren
Im Juni 1941 landet ein 67-Jähriger aus Bonneweg im Gefängnis in Luxemburg-Grund. Sein Vergehen: Er hat Kranke ohne Medikamente geheilt, allein mit spirituellen Kräften, wie er sagte. Mathias Brenner war Theosoph, „Magnétiseur“ und stadtbekannter Wunderheiler. Seine Verhaftung fällt in eine reichsweite Aktion gegen Astrologen, Okkultisten und Gesundbeter. Ausgelöst hatte sie der Flug von Rudolf Heß nach Großbritannien.
Das Leben von Mathias Brenner in wenigen Dokumenten Quellen: MNRDH, ANLux und Le Républicain lorrain
Am 13. Juni 1941 wurde der 67-jährige Mathias Brenner aus Bonneweg im Gefängnis in Luxemburg-Grund inhaftiert. Acht Tage später wurde er wieder aus der Haft entlassen.1) Brenner war wegen „Gesundbeterei“ verhaftet worden, einer Praxis, bei der ein „guérisseur spirituel“2) Kranken Heilung versprach, nur durch die Übermittlung der „force curative spirituelle de l’Univers“ und der Stimulation der „foi du Christ, du Dieu […], conformément aux principes de la Théosophie“.
In einem Leserbrief im Escher Tageblatt vom 17. Oktober 1946 beschrieb ein nicht näher benannter Autor die „Wunderheilungen“ Brenners als „eine Linderung und Heilung […] ohne die Verwendung von Medikamenten [nur durch] die Macht der spirituellen Kräfte“3).
Mathias Brenner wurde am 25. April 1874 in Vallières-lès-Metz geboren. Sein Vater, der Bergmann Jean Brenner, stammte aus Tarchamps, im Norden Luxemburgs. Über seine Mutter ist bislang nichts Näheres bekannt.4) Als Kind luxemburgischer Eltern besaß Mathias Brenner somit von Geburt an die luxemburgische Staatsangehörigkeit.5)
Vallières-lès-Metz war für seinen Kalksteinabbau bekannt. Das von den Bergleuten geförderte Gestein genoss im gesamten Metzer Land hohes Ansehen und sicherte den Einwohnern ein beständiges Einkommen. Es ist anzunehmen, dass sich Brenners Vorfahren aus diesem Grund dort niederließen.
Ende Juni 1897 wurde der 23-jährige Brenner vom Tribunal correctionnel de Briey wegen „bris de clôture et coups“6) zu einer 15-tägigen Haftstrafe verurteilt. Die diesbezügliche Meldung im L’Est républicain zeigt zudem, dass Brenner als Minenarbeiter in Rédange, nahe der luxemburgischen Grenze, arbeitete.
Erste Nachweise als „Magnétiseur“
Im Januar 1920 heiratete er in Longeville-lès-Metz die am 10. März 1894 geborene – zwanzig Jahre jüngere – Maria Cathérine Goedert. Das Paar ließ sich in Luxemburg-Bonneweg nieder, in der route de Thionville 168. Dort kam am 12. Dezember 1923 auch ihre gemeinsame Tochter Marie zur Welt.7)
Um diese Zeit lassen sich auch die ersten Anzeigen in französischen Tageszeitungen wie Le Messin oder Le Républicain lorrain nachweisen, in denen Brenner als „Magnétiseur diplômé“8) mit seiner „heilmagnetischen Fernbehandlung“ in Erscheinung trat. Zudem verweisen sämtliche Anzeigen auf eine bislang nicht nachweisbare, mystisch anmutende „Reiserückkehr“, die in den darauffolgenden Jahren zu einem zentralen Bestandteil seiner Selbstinszenierung als „Wunderheiler“ avancieren sollte.
Brenner zufolge soll er vor seiner Rückkehr nach Luxemburg eine nahezu 25-jährige Studienreise in der Theosophie unternommen haben.9) Bei der Theosophie handelt es sich um eine spirituell-esoterische Lehre, deren Ziel die Erlangung mystischer Erkenntnisse über das Göttliche ist. Ihre Anhänger verstehen sich häufig als den etablierten Weltreligionen übergeordnet und widmen sich unter anderem der Erforschung vermeintlich ungeklärter Naturgesetze sowie verborgener psychischer Kräfte des Menschen.10) Seine Reisen sollen ihn unter anderem nach England, Südamerika, Spanien und Indien geführt haben.11)
Brenner war Mitglied der „Société théosophique de France“ und gründete in Luxemburg die „Branche Leadbeater“, eine „Ligue de guérisseurs spirituels“12), deren Vorsitz er selbst übernahm.
Wunderheiler und Heilkünstler
Er praktizierte als sogenannter „Wunderheiler“ und übte unerlaubterweise in den 1930er Jahren seine „Heilkunst“ in Luxemburg aus. Für seine Dienste soll Brenner von ärmeren Patienten kein Geld angenommen haben. Lediglich von wohlhabenderen Menschen wurde er anscheinend bezahlt. Das Geld soll er vor allem für theosophische Werke und für wohltätige Zwecke verwendet haben.13)
Solche Aussagen sind selbstverständlich mit Vorsicht zu genießen, insbesondere im Kontext von Prozessen und seiner oben bereits erwähnten Neigung zur Selbstinszenierung. Im Dezember 1934 klagte man Brenner wegen der „Ausübung illegaler Heilkunst“ an. Der Angeklagte wurde vom Zuchtpolizeigericht in erster Instanz jedoch freigesprochen.14)
Ein umstrittenes Urteil, das auch in den Nachbarländern mit Sorge betrachtet wurde. Maître Gérard Strauss, Avocat à la Cour in Paris, sah darin einen gefährlichen Präzedenzfall für Frankreich.15)
1941
Während der deutschen Besatzung Luxemburgs wurde am 17. Februar 1941 offiziell die Verordnung über Heilpersonen eingeführt. Inhaltlich orientierte sie sich am im Deutschen Reich verabschiedeten Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, besser bekannt als „Heilpraktikergesetz“. Die Verordnung erfasste jedoch nicht ausschließlich Heilpraktiker, sondern ebenso freiberuflich tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Hebammen.
In Luxemburg legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil ein. Mitte August 1936 wurde Brenner in zweiter Instanz vom Obergerichtshof schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 1.000 Luxemburger Franken (LuF) verurteilt.16) Brenner legte jedoch dagegen Berufung ein.17)
Obwohl Brenner von ärmeren Patienten angeblich kein Entgelt annahm, spricht vieles dafür, dass er es im Laufe der Jahre aufgrund seiner „Wunderheilungen“ zu gewissem Wohlstand brachte. So gab er in der Geburtsurkunde seiner Tochter 1923 zum Beispiel an, „Eigentümer“ gewesen zu sein.18)
Diese Berufsbezeichnung bot Brenner in den ersten Jahren in Luxemburg wohl die Möglichkeit, seine tatsächliche berufliche Tätigkeit zu verbergen. Einige Jahre später, im Dezember 1927, wurde er in der Meldekartei der Stadt Luxemburg jedoch als „Magnétiseur“ aufgeführt.19)
Während der deutschen Besatzung Luxemburgs (1940-1944) wurde am 17. Februar 1941 offiziell die Verordnung über Heilpersonen eingeführt. Inhaltlich orientierte sie sich am im Deutschen Reich bereits am 17. Februar 1939 verabschiedeten Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, besser bekannt als „Heilpraktikergesetz“.20)
Spannungen zwischen NS-Funktionären
Freiberuflich tätige Heilpraktiker bedurften fortan für ihre Niederlassung der ausdrücklichen Genehmigung der Zivilverwaltung, was die Praktizierung deutlich erschwerte. Die Verordnung erfasste jedoch nicht ausschließlich Heilpraktiker, sondern ebenso freiberuflich tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Hebammen. Verstöße gegen die Bestimmungen konnten mit Haftstrafen oder Geldbußen von bis zu 150 Reichsmark (RM) geahndet werden.21)
Die fehlende Einwilligung könnte für Brenners Haftaufenthalt in Luxemburg-Grund verantwortlich gewesen sein. Ebenso denkbar ist jedoch, dass sie den Behörden lediglich als willkommener Vorwand diente, um den Theosophen im Rahmen einer reichsweiten Verhaftungswelle festzunehmen: der sogenannten „Aktion gegen Geheimlehren und sogenannte Geheimwissenschaften“, besser bekannt als „Sonderaktion Heß“.
Dabei handelte es sich um eine bislang nur wenig erforschte Maßnahme des NS-Regimes gegen „okkulte“ Lehren und esoterische Vereinigungen, die im Juni 1941 sowohl im Deutschen Reich als auch in den besetzten Gebieten durchgeführt wurde. Betroffen waren unter anderem Astrologen, Okkultisten, Spiritisten, Gesundbeter oder auch Theosophen.
Genaue Angaben über die Zahl der Verhafteten liegen bislang nicht vor, es dürfte sich jedoch um mehrere Hundert Personen gehandelt haben. Nicht wenige wurden auch in Konzentrationslager deportiert.
Diese „Aktion“ stellte eine unmittelbare Reaktion auf den Flug von Rudolf Heß nach Großbritannien am 10. Mai 1941 dar. Heß, der als „Stellvertreter des Führers“ fungierte, hatte versucht, auf diese Weise Verhandlungen über einen möglichen Sonderfrieden mit den Westalliierten aufzunehmen. Das Vorhaben scheiterte jedoch. Heß galt als besonders empfänglich für esoterische Themen sowie für Alternativmedizin, Naturheilkunde und Astrologie, was wiederholt zu Spannungen mit anderen NS-Funktionären geführt haben soll. Das NS-Regime nutzte diese Neigungen propagandistisch aus, um den politischen Schaden des Fluges zu begrenzen. Heß wurde öffentlich diskreditiert und als geistig verwirrter Einzelgänger dargestellt, dessen Handeln maßgeblich von Astrologen und Okkultisten beeinflusst worden sei.
Bereits am 14. Mai 1941 wurde das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin darüber informiert, dass Hitler „schärfste Maßnahmen“ gegen Okkultisten, Astrologen und Wunderheiler angeordnet habe. In der Folge erhielten sämtliche Leitstellen des Sicherheitsdienstes den Auftrag, Informationen über betroffene Personen zu sammeln und nach Berlin zu melden. Auf Grundlage dieser Erhebungen erging am 4. Juni 1941 an alle Dienststellen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes der Befehl zur Durchführung einer umfassenden „Aktion“, die für den 9. Juni angesetzt wurde. Ziel der sogenannten „Sonderaktion Heß“ war es, die betreffenden Personen und Organisationen dauerhaft auszuschalten. Der Verhaftungsbefehl richtete sich insbesondere gegen Personen, die „diese Lehren oder Wissenschaften zum Hauptberuf haben oder sonst wie besondere Funktionen innehaben oder einen besonderen Einfluss ausüben“22).
Im Zuge der Maßnahme wurden astrologische und „geheimwissenschaftliche“ Schriften aus Privatbibliotheken entwendet. Auch Unterlagen und ganze Archivbestände wurden von der Gestapo beschlagnahmt, wodurch eine öffentliche Beschäftigung mit Astrologie und anderen „okkulten“ Lehren zunehmend erschwert wurde.23)
Genaue Angaben über die Zahl der Verhafteten liegen bislang nicht vor, es dürfte sich jedoch um mehrere Hundert Personen gehandelt haben. Nicht wenige wurden auch in Konzentrationslager deportiert.24)
In Luxemburg fiel der Einsatz wahrscheinlich in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung II B (später IV 1b–3b und IV 4a „Weltanschauliche Gegner: Politische Kirchen, Sekten und Freimaurer“) der Sparte Gestapo des Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg (EKL).
Unklarheiten bis heute
Ob Brenner am 13. Juni 1941 von der Gestapo festgenommen wurde, ist derzeit noch unklar. Neben seiner Festnahme wurde vermutlich auch eine Privatbibliothek der „Société théosophique“ konfisziert. Darauf deutet zumindest eine von der „Commission du Livre“ im Jahr 1945 erstellte Liste hin. Diese umfasst 20 Titel, die der theosophischen Gesellschaft zugeordnet werden, und nennt mit der „rue d’Esch 34“ [sic!] erstmals eine Adresse. Unklar bleibt jedoch, auf welchen Ort sich diese Anschrift bezieht. Anfang Januar 1946 wurden die Bücher von der Escher Stadtbibliothek übernommen, die sie als ihren Besitz deklarierte. Bislang konnte die angegebene Adresse nicht verifiziert werden. Auch eine Anfrage beim Escher Stadtarchiv, ob die theosophische Gesellschaft oder eine entsprechende Ortsgruppe in Esch offiziell gemeldet war, führte zu keinem eindeutigen Ergebnis.25)
Nach seiner Haftentlassung lebte Brenner nur noch etwa ein Jahr. Er verstarb am 29. September 1942 im Alter von 68 Jahren in Luxemburg-Stadt.26) Ob und in welchem Zusammenhang seine Haft mit seinem Tod stand und ob er Folter oder anderen Misshandlungen ausgesetzt war, lässt sich heute nicht mehr feststellen.
1) Musée national de la Résistance et des Droits humains, D-com-of-3000, Ecrous de la prison de Luxembourg, Eintrag von Mathias Brenner.
2) Sprechsaal, in: Luxemburger Zeitung 209 (28.7.1935), S. 6. [Daraus auch die folgenden Zitate]
3) Sensationalle Wunderheilung durch spirituelle Kräfte in Luxemburg, in: Escher Tageblatt 239 (17.10.1946), S. 6.
4) Archives municipales de Metz, FRAC57463_1EVAL9_0050, Auszug aus dem Geburtenregister von Mathias Brenner.
5) Archives de la Ville de Luxembourg (AVDL), Kartei von Mathias Brenner, 1927; Chronique judiciaire. Procès Brenner de Bonnevoie, in: L’indépendance luxembourgeoise 347 (13.12.1934), S. 4.
6) Chronique de l’Est. Tribunal correctionnel de Briey, in: L’Est républicain 2907 (27.6.1897), S. 4.
7) AVDL, Kartei von Mathias Brenner.
8) Anzeige von Mathias Brenner, in: Le Messin 340 (14.12.1922), S. 8; Anzeige von Mathias Brenner, in: Le Républicain lorrain (1.10.1931), S. 7; Anzeige von Mathias Brenner, in: Le Républicain lorrain (1.5.1932), S. 10.
9) Chronique judiciaire. Procès Brenner de Bonnevoie, in: L’Indépendance luxembourgeoise 347 (13.12.1934), S. 4; Gerichtszeitung, in: Obermosel-Zeitung 56 (14.8.1936), S. 3.
10) Frigerio, Fabrizio, Theosophie, in: Historisches Lexikon der Schweiz (Stand: 19.5.2026).
11) Chronique judiciaire. Procès Brenner de Bonnevoie, in: L’Indépendance luxembourgeoise 347 (13.12.1934), S. 4; Gerichtszeitung, in: Obermosel-Zeitung 56 (14.8.1936), S. 3.
12) Sprechsaal, in: Luxemburger Zeitung (28.7.1935), S. 6.
13) Chronique judiciaire. Procès Brenner de Bonnevoie, in: L’indépendance luxembourgeoise 347 (13.12.1934), S. 4.
14) Chronique judiciaire. Procès Brenner de Bonnevoie, in: L’indépendance luxembourgeoise 347 (13.12.1934), S. 4.
15) Dies und das aus der Presse. Der Widerhall eines luxemburgischen Urteilsspruches in Frankreich, in: Luxemburger Zeitung 202 (21.7.1935), S. 2.
16) Gerichtszeitung, in: Obermosel-Zeitung 56 (14.8.1936), S. 3.
17) Sprechsaal, in: Luxemburger Zeitung 232 (19.8.1936), S. 5.
18) Geburtenregister des Jahres 1923 von Luxemburg-Stadt. Auszug des Geburtenregisters von Marie Catharina Anna Johanna Brenner, in: Luxroots (Stand: 28.7.2026).
19) AVDL, Kartei von Mathias Brenner
20) Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz), in: Gesetze im Internet (Stand: 20.5.2026).
21) Verordnung über Heilpersonen, in: Verordnungsblatt für Luxemburg 15 (21.2.1941), S. 3.
22) Schellinger, Uwe, Öffentliche Hypnosevorführungen im Nationalsozialismus. Das Beispiel Baden, in: Hypnose. Zeitschrift für Hypnose und Hypnotherapie 11/1 (2016), S. 79–82.
23) Schellinger, Uwe, Geburtsstunde eines Sterndeuters. Der Astrologe und Okkultist Karl Brantner-Pracht (1864–1939) in seiner Ortenauer Zeit, in: Geroldsecker Land. Jahrbuch einer Landschaft 51 (2009), S. 101.
24) Rübner, Hartmut, Das Vollzugsorgan des nationalsozialistischen Polizeisystems. Zur Geschichte der Gestapo. Teil 2: Verfolgung, Terror, Vernichtung, in: Soziale Geschichte Online 32 (2022), S. 38.
25) Archives nationales de Luxembourg (ANLux), MEN-2281, Relevé des livres appartenant à la Société théosophique rue d’Esch Nr. 34; ANLux, MEN-2281, Déclaration, Esch, 8.1.1946.
26) Todesanzeige von Mathias Brenner, in: Luxemburger Wort 275 (2.10.1942), S. 6.