Luxemburg

Konsumentenschutz: Ablehnen und Nichterstatten von Essensgutscheinen ist „inakzeptabel“

Konsumentenschutz: Ablehnen und Nichterstatten von Essensgutscheinen ist „inakzeptabel“

Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Der Luxemburger Konsumentenschutz (ULC) kritisiert einen sich scheinbar in Luxemburg immer weiter verbreitenden Trend im Umgang mit „Chèques-repas“. Unternehmen würden zunehmend die Gutscheine ablehnen oder sich weigern, die Differenz zwischen Kauf- und Gutscheinwert auszuzahlen. Dass Betriebe für die Herausgabe von Bargeld einen Mindestkaufwert festlegen, sei sowohl aus organisatorischer als auch aus finanzieller Sicht verständlich, geht aus einer Pressemitteilung des Luxemburger Konsumentenschutzes vom Mittwoch hervor. Dass sie die Essensbons allerdings schlichtweg ablehnen oder sich weigern, die Differenz auszuzahlen, sei „inakzeptabel“.

Bei der Nichtauszahlung der Differenz würden diese Betriebe nämlich den vollen Betrag der Essensgutscheine kassieren – abzüglich der festgelegten Gebühren. Somit würden diese Unternehmen Geld für eine nicht erbrachte Leistung einbehalten. Die ULC verurteilt diese Praktiken aufs Schärfste und ruft Unternehmen dazu auf, „die Differenz zwischen Kaufbetrag und Wert der ‚Chèques-repas‘ – bei Einhaltung eines Mindestkaufbetrags – entweder in bar oder in Form eines Einkaufsgutscheins auszugleichen“.

Die ULC kritisiert des Weiteren, dass das Versprechen der Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag, die Regelung der Essensgutscheine zu modernisieren, bisher noch nicht eingelöst worden sei.

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