Gerichtsurteil
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Kita in Luxemburg
Am Wohnort in der Eifel bekam ein zweijähriges Kind keinen Kita-Platz. Dann wichen die Eltern nach Luxemburg aus. Wer zahlt?
Symbolfoto: Editpress/Claude Lenert
Eltern, die ihr Kind mangels Kindergartenplatz am Wohnort im Eifelkreis Bitburg-Prüm im benachbarten Luxemburg in die Betreuung geben, haben keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch den Kreis. Der Betreuungsplatz in Luxemburg sei aus rechtlichen Gründen nicht geeignet, den Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung zu erfüllen, da er im Ausland liege, urteilte das Verwaltungsgericht Trier nach Mitteilung vom Mittwoch.