Justiz

Roberto Traversini wird in erster Instanz verurteilt

Der ehemalige Differdinger Bürgermeister Roberto Traversini (Grüne) wurde am Donnerstagmorgen wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten in der Gemeindeverwaltung sowie im Zusammenhang mit der Beschäftigungsinitiative CIGL in erster Instanz verurteilt.

Roberto Traversini spricht vor dem Palais de Justice, formell gekleidet bei einer Pressekonferenz

Roberto Traversini im Palais de Justice Foto: Editpress/Alain Rischard

Der frühere Differdinger Bürgermeister und ehemalige Abgeordnete Roberto Traversini ist am Donnerstagmorgen in erster Instanz verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn in den Hauptanklagepunkten schuldig. Es verurteilte Traversini zu drei Jahren auf Bewährung, 10.000 Euro Geldstrafe und die Aberkennung der zivilen und politischen Rechte. Die Lebensgefährtin Traversinis wurde zu 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Ein dritter Beschuldigter, ein Gemeindebeamter, wurde hingegen freigesprochen.

Traversini, früher Politiker von „déi gréng“, waren vor Gericht mutmaßliche Unregelmäßigkeiten in der Gemeindeverwaltung sowie im Zusammenhang mit der Beschäftigungsinitiative CIGL vorgeworfen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft auf Bewährung, eine Geldstrafe sowie die Aberkennung politischer und ziviler Rechte gefordert. Die Anklage vertrat die Auffassung, Traversini habe seine Mandate missbraucht, um persönliche Interessen durchzusetzen.

Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück. Traversinis Anwalt Rosario Grasso hatte erklärt, sein Mandant habe stets im öffentlichen Interesse gehandelt. Er forderte eine Aussetzung des Urteils oder alternativ eine Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um Berufung einzulegen.

3 Kommentare
Guy Mathey 12.03.202614:08 Uhr

Vergleicht man dieses Urteil mit jenen, die im Rahmen von gegen Frauen gerichteter körperlicher Gewalt respektive sexualisierter Gewalt gefällt werden, kommt man zum Ergebnis, dass das vorliegende Urteil viel zu hoch ist. Gewalttaten werden stets lächerlich niedrig bestraft, die Opfer leiden jedoch immer lebenslang! Da ist doch was faul, in unserem Justizsystem, wenn finanzielle Vergehen höher bestraft werden als Gewaltverbrechen.

arturio 12.03.202613:11 Uhr

Eppes verstinn ech net ,dat den matugekloten freigespach get . En war jo mat bedeelegt un deen sachen . Also kennt erem een gut eweg bei der sach . Waat Urteel un belangt, festen Prisong , a ferdeg.

JJ 12.03.202611:30 Uhr

" Er forderte eine Aussetzung des Urteils oder alternativ eine Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit."
Ja was denn nun? Schuldig oder unschuldig. Handelte im Interesse der Öffentlichkeit. Da lachen ja die Hühner. Aber solange es ein Kavaliersdelikt ist seine Eigeninteresse als Politiker wahr zu nehmen,sollte man sich nicht wundern,wenn alle es versuchen.

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