E Bléck duerch d’Lëns
Im Visier des Nationalsozialismus – Menschen mit körperlichen oder geistigen Gebrechen
Der Umgang mit Menschen mit körperlichen oder geistigen Gebrechen im besetzten Luxemburg zählt zu den unbeachteten Schicksalen der NS-Zeit. Das Escher Resistenzmuseum hat sich im Rahmen der Ausstellung „Vergessene Opfer des NS-Regimes in Luxemburg“ mit der Aufarbeitung ihrer Geschichte auseinandergesetzt.
Liste der in der Heilanstalt Neuss behandelten Luxemburger, darunter auch Jeanne Baustert (Neuss, 1949) Foto: Arolsen Archives
Mit dem Ziel, den deutschen „Volkskörper“ von Erbkrankheiten zu „säubern“, wurde am 14. Juli 1933 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verabschiedet. Dieses erlaubte es dem NS-Regime, ca. 400.000 als „erbkrank“ klassifizierte Personen und Alkoholiker zwangssterilisieren zu lassen sowie im Rahmen der „Aktion T4“ fast 70.000 Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen zu ermorden. Diese Tötungen durch Gas oder Gift wurden 1941 nach Protesten offiziell eingestellt, die Ermordungen wurden jedoch viel diskreter bis 1945 fortgesetzt. Der sogenannten „wilden Euthanasie“ fielen ca. 200.000 Menschen mit Behinderungen zu Opfer. Dabei wurden die Betroffenen entweder verhungern oder an Krankheiten sterben gelassen.