Trier

Im Prozess um die Amokfahrt empfiehlt der Gutachter die Unterbringung in der Psychiatrie

Nach gut zehn Monaten ist der Trierer Prozess um die tödliche Amokfahrt auf der Zielgeraden. Vor den Plädoyers kam ein Gutachter zu Wort, der dem Angeklagten eine schwere Psychose bescheinigte. Dieser sei demnach nur vermindert schuldfähig.

Der Angeklagte soll am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast sein, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen

Der Angeklagte soll am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast sein, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen Foto: dpa/Harald Tittel

Er leide an einer paranoiden Schizophrenie, die seine Steuerungsfähigkeit bei der Tat eingeschränkt habe, sagte der Sachverständige Wolfgang Retz am Mittwoch vor dem Landgericht Trier. Er empfahl eine Unterbringung des 52-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus. Bei dem Mann sei ein „bizarrer Wahn“ festzustellen, bei dem er sich als Opfer „eines groß angelegten Komplotts des Staates“ gegen ihn sehe – und der sich über die Jahre verstärkt habe. Er fühle sich verfolgt, abgehört und beobachtet – und sei der festen Überzeugung, man wolle ihn bestehlen und betrügen, sagte Retz. „Das ist die Hauptriebfeder und ein Risiko für weitere Delikte.“

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