Aufruf der Veterinärinspektion

Halter exotischer Tiere in Luxemburg müssen Genehmigung beantragen

Hund, Katze und Hamster sind gern gesehene Gäste in den Luxemburger Stuben. Manche mögen es aber exotischer und lieben Schlangen, Spinnen oder Warane. Auch das ist möglich, vorausgesetzt, man hat die nötige Genehmigung.

Schlangen sind in Luxemburg durchaus als Haustiere erlaubt. Allerdings gelten Einschränkungen: Das Tier darf nicht giftig sein und drei Meter Länge nicht überschreiten. Andernfalls ist eine Genehmigung erforderlich.

Schlangen sind in Luxemburg durchaus als Haustiere erlaubt. Allerdings gelten Einschränkungen: Das Tier darf nicht giftig sein und drei Meter Länge nicht überschreiten. Andernfalls ist eine Genehmigung erforderlich. Foto: Caroline Bock/dpa

Es gibt nichts, was es nicht gibt, lautet ein bekanntes Sprichwort. Vor allem Menschen mit dem nötigen Kleingeld können sich im Zeitalter digitaler Marktplätze im Netz so ziemlich alles besorgen, was das Herz begehrt. Das gilt natürlich auch für Tiere. Ein Krokodil im hauseigenen Tümpel? Oder ein Löwe im Garten? Das geht auch in Luxemburg. Zumindest auf dem Papier.

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