Gericht
Haftstrafe von zwölf Jahren nach Messerstich im Affekt
Wegen versuchten Mordes hat sich ein 27-Jähriger vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten müsse. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn die 13. Straf- und Kriminalkammer zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren.
(Symbolfoto) Jordan Raza/dpa
Die Hälfte der Strafe (sechs Jahre) wurde zur Bewährung mit Auflagen ausgesetzt. Die Auflage besteht darin, das Opfer zu entschädigen. Letzteres bekam 10.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Im Urteil wurde der Vorsatz zum Mord fallen gelassen. Das Messer soll beschlagnahmt werden.