Zebrastreifen-Streit

„Haben nichts zu verstecken“: Urteil verpflichtet Stadt Luxemburg zur Offenlegung von Dokumenten

Das Gericht hat ein Urteil gefällt: Die Stadt Luxemburg muss Sicherheitsbewertungen für Fußgängerüberwege in der Hauptstadt veröffentlichen. Das „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) feiert das Urteil als wichtigen Schritt für Transparenz. Die Gemeinde versichert, dass sie nichts zu verstecken hat.

In der Hauptstadt gibt es eine Entscheidung im Streit um nicht regelkonforme Fußgängerüberwege

In der Hauptstadt gibt es eine Entscheidung im Streit um nicht regelkonforme Fußgängerüberwege Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Seit fast drei Jahren fordert das „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) Einsicht in Dokumente der Stadt Luxemburg, die sich mit der Sicherheit an Zebrastreifen in der Hauptstadt beschäftigen. Veröffentlichen wollte die Gemeinde diese bislang nicht. Nun aber hat das Verwaltungsgericht zugunsten des Zentrums entschieden und verpflichtet die Stadt durch ein Urteil vom 11. November dazu, eine Studie zu Fußgängerüberwegen offenzulegen.

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