Sonderregelung in Corona-Zeiten

Grenzen nach Deutschland für Muttertags-Besuche geöffnet

Die Grenzkontrollen nach Deutschland wurden zum Muttertag am Sonntag gelockert. Wer angab, seine in Deutschland lebende Mutter zu besuchen, der durfte aus Luxemburg, Frankreich, Österreich oder der Schweiz über die Grenze fahren. Das Problem: Von der Sonderregelung wussten nicht viele.

Grenzen nach Deutschland für Muttertags-Besuche geöffnet

Foto: Editpress/Julien Garroy

Wegen des Muttertags wurden am Sonntag die Grenzkontrollen gelockert, berichtet der Trierische Volksfreund. Wer glaubhaft nachweisen konnte, dass er seine in Deutschland lebende Mutter besuchen will, der durfte am Sonntag ausnahmsweise über die Grenze fahren.

Der Muttertagsbesuch wurde als „triftigen Einreisegrund“ anerkannt, teilte die Bundespolizei auf Anfrage von volksfreund.de mit. „Die Bundespolizei kann bestätigen, dass der Besuch der eigenen, in Deutschland wohnhaften Mutter am 10. Mai 2020 in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr, das heißt während des Muttertages, als triftiger Einreisegrund anerkannt wird. Die bei der Einreisekontrolle dazu gemachten Angaben müssen glaubhaft und überprüfbar sein“, so ein Sprecher des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam. Voraussetzung sei, dass die Rückreise noch am selben Tag erfolge. Entsprechend könne auch verfahren werden, wenn eine im Ausland lebende Mutter am Muttertag ihre in Deutschland wohnhaften Kinder besuchen möchte, so der Sprecher.

Die an den Grenzen eingesetzten Beamten der Bundespolizei seien über die Ausnahmeregelung informiert worden und hätten bei der Einreise als Geschenk für die Mütter Mund-Nasen-Schutzmasken verteilt. Die Ausnahmeregelung habe nur am Sonntag gegolten. Seitdem gelten grenzüberschreitende Verwandtenbesuche – außer der Besuch des Lebenspartners – wie bisher auch nicht als Grund, über die Grenze zu fahren.

Das Problem bei der Sonderregelung: Sie wurde offenbar erst am Sonntag bekannt. Und bei der für die Grenzkontrollen an der luxemburgischen Grenze zuständigen Bundespolizeidirektion Koblenz wusste man auf volksfreund.de-Anfrage nichts von der Regelung. Nach Informationen von volksfreund.de sollte mit der kurzfristigen Ankündigung verhindert werden, dass eine Reisewelle entsteht und einige die Ausnahmeregelung missbrauchen. Aus Polizeikreisen ist zu hören, dass dies eine „humanitäre“ Regelung sei.

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