Streit zwischen Anwalt und Richter
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg spricht Me Lutgen frei
Ein Anwalt darf Druck machen. Zu dem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Gegen die Form des Drucks hat ein Untersuchungsrichter vor einem Gericht in Luxemburg geklagt. In erster und zweiter Instanz wurde der Anwalt dort verurteilt. Zu Unrecht, wie das Gericht für Menschenrechte in Straßburg nun am Donnerstag feststellte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: Editpress-Archiv
Am Ende sämtlich möglicher juristischer Instanzen wird der Luxemburger Anwalt André Lutgen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg freigesprochen. Untersuchungsrichter Filipe Rodrigues hatte vor dem Bezirksgericht in Luxemburg Klage gegen den Anwalt eingereicht. Dieser habe Druck gemacht und sich in ungebührender Weise über ihn geäußert. Hintergrund ist ein Arbeitsunfall 2019 bei Arcelor Mittal in Differdingen, bei dem ein Mensch ums Leben kam.