Sexuelle Belästigung

Gericht bestätigt Urteil aus erster Instanz gegen Sanemer Ex-Sozialarbeiter

Fast zehn Jahre lang soll ein Sanemer Sozialarbeiter seine Position ausgenutzt und Klientinnen belästigt haben. Das Urteil gegen ihn ist nun in zweiter Instanz rechtskräftig.

Urteil gegen Sanemer Ex-Sozialarbeiter rechtskräftig – Gerichtsentscheidung im Sozialarbeitsfall

Das Urteil gegen den Sanemer Ex-Sozialarbeiter ist jetzt rechtskräftig Foto: Editpress/Julien Garroy

Nach dem Urteil in erster Instanz im Oktober 2025 gegen einen Ex-Sozialarbeiter der Gemeinde Sanem hatte dieser Berufung eingelegt. Das Gericht hat das Urteil nun am Dienstag bestätigt, wie das Wort berichtet. Mit zwei Ausnahmen.

In erster Instanz war der ehemalige Sozialarbeiter zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden, fünf davon auf Bewährung. Ferner entschied das Gericht, dass sich der Mann in psychiatrische Behandlung begeben und die Betroffenen entschädigen muss. Dabei bleibt es jetzt, obwohl ein weiteres Sexualdelikt als erwiesen angesehen wurde.

Zivilklage stattgegeben

Das Berufungsgericht gab zusätzlich einer Zivilklage der Gemeindeverwaltung Sanem statt, die im ersten Urteil noch abgewiesen worden war, berichtet das Wort. Der Verurteilte muss einen symbolischen Euro Schadensersatz sowie insgesamt 500 Euro an Prozessentschädigungen zahlen. Außerdem wurde er zur Zahlung von 1.000 Euro an zwei Frauen verurteilt.

Das Vorgehen des Ex-Sozialarbeiters kam 2019 durch Mitarbeitende ans Licht. Er soll zwischen 2010 und 2019 mehrere Sozialhilfeempfängerinnen bedroht und sexuell belästigt haben. Fünf Frauen klagten ihn an, eine davon wegen Vergewaltigung. (dr)

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