Nach Klagen

Gemeindewahlen in Befort müssen wiederholt werden

Gemeindewahlen in Befort müssen wiederholt werden

Foto: Editpress/Anne Lommel

Die Gemeindewahlen in Befort vom 11. Juni wurden für ungültig erklärt. Der Verwaltungsgerichtshof hat die drei Klagen, die das Innenministerium, eine Wählerin und die elf Kandidaten der Liste „Är Lett“ gegen die Kommunalwahlen vom 11. Juni 2023 in der Beforter Gemeinde eingereicht haben, am Dienstag für zulässig erklärt. Um bei den Kommunalwahlen antreten zu dürfen, muss der Kandidat seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde wohnen, in der er auf der Liste steht. Das war bei einem Kandidaten in Befort, Dario Ballanti, allerdings nicht der Fall.

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