Drohnen und andere Luftfahrzeuge

Flugverbot über Luxemburg um Nationalfeiertag herum

Am 19., 22. und 23. Juni dürfen in einem Teil des Luxemburger Luftraums keine Drohnen oder andere Luftfahrzeuge fliegen

Am 19., 22. und 23. Juni dürfen in einem Teil des Luxemburger Luftraums keine Drohnen oder andere Luftfahrzeuge fliegen Symbolbild: Pia Bayer/dpa

Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten hat anlässlich des Nationalfeiertags das Fliegen von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen in einem Teil des Luftraums am 19., 22. und 23. Juni 2023 verboten. Das geht aus einer Pressemitteilung am Freitag hervor. Das Verbot gilt am 19. und 23. Juni 2023 während drei Stunden von 11 bis 14 Uhr am Flughafen Luxemburgs sowie im Luftraum West. In der Hauptstadt darf am 22. Juni ab 14 Uhr und am 23. Juni ganztägig nicht im Luftraum City geflogen werden.

Die gesperrten Lufträume werden per Notam (Notice to Airmen) veröffentlicht und können in Echtzeit über folgenden Link eingesehen werden: Verbotene Lufträume.

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