Strafen von bis zu 250 Euro

Feuerwerk zu Silvester ist in den meisten Gemeinden in Luxemburg verboten

Für viele Menschen gehörte früher ein gepflegtes Feuerwerk genauso zu einer gelungenen Silvesterparty wie der Kater zu Neujahr. In den vergangenen Jahren sank die Akzeptanz in der Gesellschaft für die lauten Böller allerdings ganz rapide. Dieses Jahr haben viele Gemeinden das private Feuerwerk ganz verboten. Hier ein Überblick.

In vielen Kommunen muss das neue Jahr mittlerweile ohne Böller eingeläutet werden. 

In vielen Kommunen muss das neue Jahr mittlerweile ohne Böller eingeläutet werden.  Foto: Tageblatt-Archiv

Die Gemeinden, in denen man das neue Jahr legal mit einem lauten Knall begrüßen darf, kann man inzwischen fast schon an einer Hand abzählen. U.a. in Betzdorf, Bourscheid, Dippach, Grevenmacher und Schieren ist dies erlaubt. Allerdings ist das Abschießen auch dort an einige Regeln gebunden. Zum Beispiel darf man das Feuerwerk nur in einer sehr beschränkten Zeitspanne kurz nach Mitternacht abschießen. Die Gemeinde Betzdorf ruft die Bevölkerung zudem dazu auf, alle Reste aufzusammeln. In allen anderen Gemeinden ist das Zünden von Feuerwerk dieses Jahr vollständig verboten (siehe Kasten).  Als Gründe werden Lärmbelästigung, Umweltverschmutzung sowie Unfälle aufgeführt.

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