Justiz

Ex-Lehrer wird wegen Kindesmissbrauch zu acht Jahren Haft verurteilt

Acht Jahre Haft, 5.300 Euro Geldstrafen, 3.000 Euro  Entschädigung und Psychotherapie: Das ist das Urteil, das am Donnerstag gegen einen Ex-Lehrer gesprochen wurde. Der 46-Jährige soll über Jahre immer wieder Jugendliche sexuell missbraucht haben.

Die „Cité judiciaire“ in Luxemburg-Stadt

Die „Cité judiciaire“ in Luxemburg-Stadt Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Zu acht Jahren Haft auf Bewährung wurde am Donnerstag ein 46-Jähriger aus Luxemburg verurteilt, der von 2011 bis 2012 und am 31. Oktober 2014 sowie am 3. September 2016 Jugendliche wiederholt sexuell missbraucht haben soll. Der Verurteilte muss eine Geldstrafe von 5.600 Euro und zudem rund 3.000 Euro Entschädigung zahlen. Er darf zehn Jahre lang keinen Beruf ausüben, in dem er mit der Betreuung von Kindern befasst ist.

Außerdem soll der Beschuldigte sich einer Psychotherapie wegen Hebephilie unterziehen. Personen mit einer Hebephilie fühlen sich sexuell von Kindern angesprochen, deren körperliche Entwicklung bereits Merkmale der Pubertät aufweist. In seinem Gutachten hatte der Gerichtspsychiater keine pädophilen Tendenzen bei dem Ex-Lehrer festgestellt. Es bestehe lediglich eine Anziehungskraft für junge, aber körperlich erwachsene Männer. Der Ex-Lehrer hatte im Prozess Geständnisse abgelegt.

Ein Opfer nahm sich das Leben

Dem Ex-Lehrer wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in 13 Fällen vorgeworfen. Mindestens ein Junge soll weniger als 16 Jahre alt und somit sexuell nicht mündig gewesen sein. Der Angeklagte ging dabei fast immer nach dem gleichen Modus operandi vor: Zuerst bot er den Jugendlichen im Netz über „Planet Romeo Gay Dating“ Geld für Sex an. Dann wurden Verabredungen getroffen.

Der Angeklagte habe darauf vertraut, dass alle schweigen würden. Doch es kam anders: Die Mutter eines seiner Opfer erstattete Strafanzeige gegen den Lehrer. Der Junge hatte diesen über „Planet Romeo Gay Dating“ kennengelernt. Obschon der Lehrer über SMS benachrichtigt wurde, den Jungen in Ruhe zu lassen, hätte er nicht aufgehört, ihn sexuell zu belästigen. Der Junge nahm sich danach das Leben. Die Mutter des Opfers beklagte sich am Donnerstag bei der Presse, dass es keine Justiz gebe. Vor allem hatte sie gehofft, dass der Angeklagte härter bestraft würde. Die Wut auf den Täter sei nun noch intensiver. Die Selbsttötung ihres Sohnes sieht sie als Folge seiner Erfahrungen und Erlebnisse mit dem Angeklagten. 

Für den Verteidiger ist das Urteil in Ordnung. Die Kriminalkammer habe die positive Haltung seines Mandanten mit diesem Urteil bestätigt. Die Bemühungen, sich einer Psychotherapie zu unterziehen, seien vom Gericht anerkannt worden. Der Anwalt wies darauf hin, dass das Urteil Bedeutung habe. Für seinen Mandanten wäre das Urteil eine Warnung und eine Botschaft zugleich. Sein Mandant möge überlegen, welche Konsequenzen er daraus zieht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist innerhalb von 40 Tagen rechtskräftig, vorausgesetzt, der Verurteilte reicht keine Berufung ein. Allerdings kann auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil einlegen.

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