Streit um Bettelverbot
Erst abgelehnt, dann durchgewunken
Der Streit um das Bettelverbot entschied sich im Innenministerium. Taina Bofferding lehnte die Änderung der Polizeiverordnung im Mai nach einer juristischen Analyse ab, der neue Innenminister Léon Gloden winkt sie nun durch. Wer argumentiert wie?
Gibt grünes Licht für die Änderung der Polizeiverordnung: Innenminister Léon Gloden Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Das Urteil von Taina Bofferding (LSAP) fällt deutlich aus. Im Mai dieses Jahres gibt die damalige Innenministerin eine Pressekonferenz. Sie muss die von der Gemeinde Luxemburg-Stadt gewünschte Änderung in der Polizeiverordnung teilweise zurückweisen. Genauer: Artikel 22, Paragraf 1, und der neue Artikel 42. Letzterer hat in den vorangegangenen Wochen als „Bettelverbot“ die Gemüter und Diskussionen in Stadt und Land erhitzt – und wird sie weiter erhitzen. Doch Bofferding zieht im Mai einen ersten Schlussstrich. Nach einer juristischen Analyse lehnt die Innenministerin die geplante Anpassung des „Règlement général de police“ ab. „Demnach fehlt die konkrete Begründung dafür, den simplen Akt des Bettelns als Gefahr einzustufen“, sagt Bofferding. Eine Person, die mit ihrem Becher lediglich in der Fußgängerzone sitze, stelle keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit dar.