„Heescheverbuet“

Entscheidung vom Verwaltungsgericht kommt frühestens Ende 2024

Ist die Verordnung des „Heescheverbuet“ in Luxemburg-Stadt rechtens? Für eine Antwort darauf wird man sich bis mindestens Ende des Jahres gedulden müssen. Eine für heute angesetzte Sitzung vor dem Verwaltungsgericht wurde abgesagt. Der Anwalt der klagenden Bettler hat eine andere Strategie.

Das 1996 gegründete Luxemburger Verwaltungsgericht befindet sich im sogenannten „Kueb“-Gebäude auf Kirchberg.

Das 1996 gegründete Luxemburger Verwaltungsgericht befindet sich im sogenannten „Kueb“-Gebäude auf Kirchberg. Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Abwarten und Tee trinken, heißt es. Die Beantwortung der Frage, ob das „Heescheverbuet“ in der von Polizeiminister Léon Gloden gutgeheißenen Fassung Bestand hat, lässt auf sich warten. Me Frank Rollinger, Anwalt einer der beiden Bettler, die gegen die Verordnung geklagt haben, hat das Eilverfahren vor dem Luxemburger Verwaltungsgericht stoppen lassen und die Klage anders orientiert. Zur angesetzten Sitzung ist es am Freitagmorgen deshalb nicht gekommen.

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