Littering
„Eine große Ungerechtigkeit“: Petinger Einwohner sieht sich zu Unrecht vorverurteilt
Im Rahmen ihrer Kompetenzerweiterung können die „Pécherten“ nun auch „Littering“ ahnden. In Petingen führte eine Rechnung in einem weggeworfenen Müllsack zu einem älteren Einwohner der Gemeinde, der das Vergehen allerdings abstreitet. Die Vorgehensweise der Gemeinde in der Sache empfindet die Familie als ungerecht.
Auch in Petingen haben die „Pécherten“ mittlerweile die Befugnis, Umweltverschmutzung zu ahnden Foto: Editpress/Tania Feller
„Es ist eine große Ungerechtigkeit, die meinen Eltern widerfährt“, sagt Bruno Gomes. Die Petinger Gemeinde würde seinen Vater für etwas beschuldigen, das er nicht getan habe und ihn quasi vorverurteilen. Sein Vater Abilio erhielt im Juni dieses Jahres einen Brief der Gemeinde, der ihn informierte, dass er möglicherweise gegen den Artikel 42 des Abfallgesetzes von 2012 verstoßen habe, der besagt „l’abandon, le rejet ou la gestion incontrôlée des déchets sont interdits“. „Littering“, das Wegwerfen von Müll, ist eines der Vergehen, das die „agents municipaux“ dank ihrer rezenten Kompetenzerweiterung nun ahnden können