Was wird aus … ?
Das van-Hulle-Haus in Esch steht nach Angaben der Gemeinde zum Verkauf
Unsere Serie blickt auf Gebäude im Land, die geschützt sind, geschützt werden sollen oder geschützt werden müssten. Gemeinden und das „Institut national pour le patrimoine architectural“ (INPA) schildern den aktuellen Stand: Was wurde angekündigt, was ist geplant, und warum dauern solche Prozesse oft länger als erwartet? Heute: das van-Hulle-Haus in Esch. Das seit 2011 leer stehende Gebäude steht nach Angaben der Gemeinde inzwischen zum Verkauf.
Um den Verkauf des van-Hulle-Hauses in der Escher Dicksstraße bemühen sich offenbar drei Immobilienagenturen Foto: Editpress/Julien Garroy
Trauerspiel. Schande. Vielleicht sogar: ein Skandal.
Solche Worte fallen schnell, wenn alte Gebäude verfallen. Und doch bleiben sie oft folgenlos. Denn was geschieht mit einem Haus, um das sich niemand kümmert? Es zerfällt, nicht plötzlich, sondern langsam, sichtbar und zugleich erstaunlich unbeachtet.
Das van-Hulle-Haus ist ein solches Beispiel. In dem Gebäude in der Escher Dicksstraße lebte einst Stadtarchitekt Robert van Hulle, später und bis zu ihrem Tode seine Tochter, die Kinderärztin Monique van Hulle. Ein Haus also, das nicht nur aus Mauern besteht, sondern auch aus Geschichte(n).
Ein Haus ohne Halt
Heute gehört es ihrem Sohn. Und doch wirkt es, als gehöre es niemandem mehr. Nach Angaben der Gemeinde steht das Haus inzwischen zum Verkauf. Demnach wurden bereits Angebote abgegeben, drei Immobilienagenturen sind mandatiert. Ein Verkaufsabschluss liege bislang jedoch noch nicht vor. An wen sich die Angebote genau richten oder wer den Verkauf koordiniert, bleibt unklar. Den Sohn selbst kann man nicht fragen. Es fehlt an einer Adresse. An einer Telefonnummer. Doch schon in dem, was derzeit über das Haus bekannt wird, zeigt sich ein Teil des Problems: Niemand ist greifbar, niemand wirklich vollumfänglich verantwortlich.
Warum der Sohn jetzt verkaufen will, ist das eine. Die andere Frage wiegt schwerer: Warum kümmert er sich seit Jahren nicht? Seit 2011 steht das Haus leer. Ein Zustand, der in einer Zeit der Wohnungsnot mehr ist als nur ein Ärgernis. Er wirkt wie eine Provokation.
Eigentum verpflichtet
Dabei geht es nicht einmal zwingend um Eigennutzung. Es geht um Verantwortung. Eigentum verpflichtet, zumindest dazu, Gefahren abzuwenden und Verfall nicht tatenlos geschehen zu lassen. Es ließe sich verhindern, dass Teile des Daches herabfallen und dabei Passanten gefährden oder Autos beschädigen. Es ließe sich verhindern, dass Feuchtigkeit auf das Nachbarhaus übergreift. Und es ließe sich, mit etwas Aufwand, wieder zu Wohnraum machen.

Erinnerung an Monique van Hulle: Die Kinderärztin galt als engagiert Foto: Editpress/Julien Garroy
Wer ist zuständig?
Die Gemeinde Esch verweist auf ihre begrenzten Zuständigkeiten. Das Haus sei Privateigentum, man sei weder Eigentümer noch der richtige Ansprechpartner. Für die Sicherheit im öffentlichen Raum sei die Gemeinde jedoch zuständig. In diesem Zusammenhang sei der Bereich vor dem Gebäude abgesichert worden, um Passanten zu schützen. Die Kosten dafür wurden nach Angaben der Gemeinde dem Eigentümer auferlegt.
Der Gemeinde zufolge wurde zudem gemeldet, dass regelmäßig Personen in das Gebäude hinein- und wieder hinausgehen. Deshalb sei aktiv versucht worden, Kontakt mit der Familie, mit Nachbarn und weiteren Ansprechpartnern aufzunehmen, um eine Lösung für die Situation zu finden.
Formal wirkt das korrekt. Und doch bleibt ein schaler Eindruck. Denn die Frage stellt sich: Wann wird aus einem privaten Problem ein öffentliches? Zumal das Gebäude bislang weder als erhaltens- noch als schützenswert eingestuft ist. Und mit Blick auf einen möglichen Verkauf drängt sich eine weitere Frage auf: Was würde das für einen künftigen Käufer bedeuten? Darf er das Haus abreißen? Umbauen? Geschichte tilgen?
Schutz bleibt offen
Auf Anfrage schreibt das „Institut national pour le patrimoine architectural“ (INPA):„Das Gebäude steht leider nicht unter kommunalem Schutz, was weder seinen Erhalt noch staatliche finanzielle Unterstützung garantiert oder ermöglicht. Im Rahmen des wissenschaftlichen Inventars, das das INPA in den kommenden Jahren in Esch an der Alzette durchführen wird, wird geprüft, ob ein nationaler Schutz in diesem Fall angebracht ist. Bis dahin könnte natürlich auch eine punktuelle Einstufung erfolgen, insbesondere wenn der Zustand des Gebäudes dies erfordert.“
Man wird also prüfen. Und vielleicht wird gehandelt. Doch worauf wird gewartet? Ob das Haus nun bald einen Käufer findet oder nicht: Rasches Handeln bleibt geboten. Kommt es zum Eigentümerwechsel, stellt sich die Schutzfrage sofort. Kommt er nicht, setzt sich der Verfall ungebremst fort. Wenn der aktuelle Zustand dieses Gebäudes kein zeitnahes Eingreifen rechtfertigt, welcher dann?

Schäden am Dach und Feuchtigkeit, die bereits auf das Nachbarhaus übergreift Foto: Editpress/Julien Garroy
Ein Stück Stadtgeschichte
Gründe für einen Schutz gäbe es jedenfalls. Robert van Hulle war von 1953 bis 1972 Escher Stadtarchitekt. Er zeichnete unter anderem für den Bau des Escher Stadttheaters, des Pavillons auf dem Gaalgebierg sowie für die Renovierung des „Stade de la Frontière“ im Jahr 1970 verantwortlich. Das Haus trägt damit auch ein Stück Stadtgeschichte in sich.
Unzufrieden mit der Entwicklung ist auch Guy van Hulle, Sohn des Stadtarchitekten und Bruder der Kinderärztin. Beim Tod der Eltern erbte sie das Haus, er ein anderes. Und dennoch fühlt er sich diesem Gebäude bis heute verbunden. „Eine Frage der Ehre“, sagt er.
Vielleicht ist es genau das, was diesem Haus derzeit fehlt: das Gefühl, dass sich jemand verantwortlich fühlt. Doch vielleicht naht ja Rettung. Vielleicht ist sie nur noch eine Unterschrift entfernt.
Eine Frage der Ehre
Guy van Hulle

Reklameblättchen interessieren längst niemanden mehr Foto: Editpress/Julien Garroy