Luxemburg

Das neue Jahr kommt ohne Knall: Mehrheit der Gemeinden verbietet Feuerwerk

In den meisten Gemeinden Luxemburgs gilt dieses Jahr ein Feuerwerksverbot an Silvester. Bei Missachtung drohen Bußgelder. In rund 20 Gemeinden ist das Abschießen von Feuerwerk zum Jahreswechsel allerdings immer noch erlaubt – wenn auch unter Auflagen.

 Wenn Feuerwerk an Silvester erlaubt ist, dann nur unter Auflagen

 Wenn Feuerwerk an Silvester erlaubt ist, dann nur unter Auflagen Foto: Christophe Gateau/dpa

Seit Donnerstag kann sich wieder jeder Erwachsene in Luxemburg mit Feuerwerkskörpern und anderen Silvesterböllern eindecken. Doch lange Warteschlangen vor den Verkaufsständen sucht man in diesem Jahr bislang vergebens. Ein Grund hierfür könnten die Preissteigerungen der Vergangenheit sein, oder aber das nahezu flächendeckende Verbot von Feuerwerk an Silvester. Mittlerweile ist es nämlich in fast 80 Prozent aller luxemburgischen Gemeinden verboten, das neue Jahr mit Böllern und Raketen zu begrüßen. Das Verbot gilt in den einwohnerstarken Gemeinden wie Luxemburg, Esch, Differdingen, aber auch in ländlichen Gemeinden wie Ulflingen oder Mertzig. Die Gemeindevertreter nennen Lärmbelästigung, Umweltverschmutzung sowie Unfälle als Begründung für dieses Verbot.

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