Luxemburg
Das neue Jahr kommt ohne Knall: Mehrheit der Gemeinden verbietet Feuerwerk
In den meisten Gemeinden Luxemburgs gilt dieses Jahr ein Feuerwerksverbot an Silvester. Bei Missachtung drohen Bußgelder. In rund 20 Gemeinden ist das Abschießen von Feuerwerk zum Jahreswechsel allerdings immer noch erlaubt – wenn auch unter Auflagen.
Wenn Feuerwerk an Silvester erlaubt ist, dann nur unter Auflagen Foto: Christophe Gateau/dpa
Seit Donnerstag kann sich wieder jeder Erwachsene in Luxemburg mit Feuerwerkskörpern und anderen Silvesterböllern eindecken. Doch lange Warteschlangen vor den Verkaufsständen sucht man in diesem Jahr bislang vergebens. Ein Grund hierfür könnten die Preissteigerungen der Vergangenheit sein, oder aber das nahezu flächendeckende Verbot von Feuerwerk an Silvester. Mittlerweile ist es nämlich in fast 80 Prozent aller luxemburgischen Gemeinden verboten, das neue Jahr mit Böllern und Raketen zu begrüßen. Das Verbot gilt in den einwohnerstarken Gemeinden wie Luxemburg, Esch, Differdingen, aber auch in ländlichen Gemeinden wie Ulflingen oder Mertzig. Die Gemeindevertreter nennen Lärmbelästigung, Umweltverschmutzung sowie Unfälle als Begründung für dieses Verbot.
Sollten Sie in einer Gemeinde wohnen, wo Feuerwerk nicht erlaubt ist und Sie sich über das Verbot hinwegsetzen, da Sie auf keinen Fall auf Böller an Silvester verzichten wollen, ist es wichtig, alle möglichen Konsequenzen mit in Betracht zu ziehen. Wer illegal Feuerwerk abschießt und von der Polizei erwischt wird, gegen den wird Protokoll erstattet und eine Geldstrafe zwischen 25 und 250 Euro fällt an.
Sicherheitsabstände einhalten
Doch es gibt auch Gemeinden, wo das Abfeuern von Silvesterböllern immer noch erlaubt ist. So teilt der Schöffenrat der Gemeinde Rosport-Mompach zum Beispiel mit, „dass in der Nacht vom 31. Dezember 2023 zum 1. Januar 2024 zwischen 23:45 Uhr und 00:15 Uhr der Gebrauch von Knallfröschen oder sonstigem Feuerwerk auf eigene Verantwortung toleriert wird. Die nötigen Schutzmaßnahmen müssen jedoch getroffen werden“.
Zum Feuerwerk um Mitternacht gehört nämlich eine gewisse Vorbereitung, die sowohl dem eigenen als auch dem Schutz der umstehenden Zuschauer dient. So müssen die Feuerwerkskörper bis zum Abschuss an einem trockenen, kühlen und belüfteten Ort gelagert werden, der außerhalb der Reichweite von Kindern liegt. Zum Abschuss eignen sich offene Flächen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe von Gebäuden befinden. Zwischen Zuschauern und Abschussrampe sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern eingehalten werden. Nicht zuletzt gilt auch: Wer zündeln will, sollte bis Mitternacht auf Alkohol verzichten. Als Abschussrampe eignen sich leere Flaschen, die in einem Getränkekasten stehen. Die Rakete ist stets so auszurichten, dass sie nicht in die Richtung von Gebäuden fliegt. Anwohner sollten auf Nummer sicher gehen und Fenster und Dachluken schließen. Eventuelle Querschläger könnten sonst einen Wohnungsbrand auslösen.
Die Gemeinde Rosport-Mompach, genau wie andere, ruft die Bevölkerung zudem explizit dazu auf, alle Reste aufzusammeln. In anderen Gemeinden wie Kopstal zum Beispiel ist das Abfeuern von Raketen zum Jahreswechsel erlaubt. Aus Sicherheitsgründen müssen jedoch mindestens 100 Meter Abstand zwischen dem Feuerwerk und der nächstgelegenen Wohnungen gehalten werden.
In diesen Gemeinden ist Feuerwerk unter Auflagen erlaubt:
Bech, Bettendorf, Betzdorf, Biwer, Dippach, Ettelbrück, Garnich, Goesdorf, Grevenmacher, Koerich, Kopstal, Mersch, Park Hosingen, Reisdorf, Rosport-Mompach, Saeul, Schieren, Stadtbredimus, Tandel, Weiswampach, Wormeldingen