Artikelserie (Teil 5)

Das „Verzeichnis über das Vermögen von Juden“: Instrument der Verfolgung und Zeugnis individuellen Selbstausdrucks

Seit dem 17. Februar 2022 erinnern sechs Stolpersteine an Dr. Kurt Henius und seine Familie vor ihrem ehemaligen Berliner Haus in der Landgrafenstraße 9. Veröffentlicht in: Höpfner, Lukas. DGIM History. Gemeinsam gegen das Vergessen.

Seit dem 17. Februar 2022 erinnern sechs Stolpersteine an Dr. Kurt Henius und seine Familie vor ihrem ehemaligen Berliner Haus in der Landgrafenstraße 9. Veröffentlicht in: Höpfner, Lukas. DGIM History. Gemeinsam gegen das Vergessen. Foto: Michel Reuter

Unmittelbar nach seiner Amtseinführung setzte Gauleiter Gustav Simon den Hebel der Angleichung Luxemburgs an die Verhältnisse des „Altreichs“ bei der Einführung der Judengesetzgebung an: Die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Judenrechts vom 5. September 1940 definierte in Anlehnung an die Nürnberger Rassegesetze, wer künftig als Volksfeind verfolgt wurde; während die zeitgleich erlassene Verordnung über das jüdische Vermögen in Luxemburg jeden im Bereich des Chefs der Zivilverwaltung in Luxemburg ansässigen Juden dazu verpflichtete, „sein gesamtes in- und ausländischen Vermögen nach dem Stand vom Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung anzumelden und zu bewerten.“1) Den als Juden Verfolgten wurde im Anschluss in zweifacher Ausgabe ein vierseitiges „Verzeichnis über das Vermögen von Juden“ zugestellt, in dem die „Anmeldepflichtigen“ bis zum Jahresende minutiös ihre Vermögensverhältnisse offenlegen mussten.2)  

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